Vorzeitige volljährigkeit, wie bekomm ich sie?

6 Antworten

Liebe Maedchen0203,

ich habe mir erlaubt, Deinen Post von vor einigen Wochen zu lesen.

Hier meine Einschätzung: Wenn Du wirklich psychisch unter den Entscheidungen bzw. Handlungen Deiner Mutter leidest, kannst Du dir Hilfe beim Jugendamt suchen. Das Jugendamt prüft dann Deinen Fall und spricht mit Deine Mutter. Eine vorzeitige Volljährigkeit gibt es nicht. Dir kann lediglich ein anderer lediglich ein anderer gesetzlicher Vormund zugeteilt werden, bis zu dann volljährig bist.

Wenn es nur darum geht, dass dich Deine Mutter nervt, dann sprich mit Ihr. Oder bitte Tanten, Onkel, Großeltern, dir in dem Gespräch beizustehen oder zu vermitteln.

Alles Gute!

Volljährigkeit ist ein Umstand, den man nicht einfach "vorziehen" kann.

Man kann uU die volle Geschäftsfähigkeit vorziehen, wenn dies durch den Betreuer, Vormund, Erziehungsberechtigten etc. mit getragen wird. Allerdings, da bin ich mir schon zu 99% sicher, muss das Jugendamt Rücksicht auf die Entwicklung des Kindes nehmen, da es sich ja immerhin um das Kindeswohl,
welches nach deutschem Recht einen sehr hohen Stellenwert hat, handelt.
Ich würde in einem solchen Fall unbedingt den Gang zu einem Anwalt
empfehlen!

Früher gab es tatsächlich die Möglichkeit. Bis 1974 wurde man erst mit 21 volljährig, konnte aber durch das Gericht auch schon ab 18 die Volljährigkeit zugesprochen bekommen.

Der entsprechende § 3 BGB wurde mit Herabsetzung des Volljährigkeitalters ab dem 01.01.1975 auf 18 Jahre aber ersatzlos gestrichen.

Volljährig ist man im Alter von 18 Jahren

Glaube ich

Aber Erwachsen manchmal viel viel später.

manchmal sogar gar nicht

Gar nicht?


Alter ist Alter und Du bist eben noch nicht so alt.