Vorzeitige Kündigung meines Busfahrtickets (SchokoTicket) rechtens?

5 Antworten

wende dich zuerst mal direkt an die Abostelle und versuche das im persönlichen gespräch zu klären.

wenn das nicht funktioniert, wende dich an die schlichtungsstelle nahverkehr.

Wende dich an eine Fahrgastschlichtungsstelle, die können da weiterhelfen und ggf. vermitteln.

Es ist das gleiche wie mit dem YoungTicket und der Ausbildung.

Sobald du die Ausbildungsprüfung bestanden hast (was auch oft vor dem eigentlichen Schulende passiert) bist du nicht mehr brechtigt das Ticket zu nutzen.

Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung.

Und das Schulverhältnis endet ebenfalls mit bestehen der Abiturprüfungen.

Ein Schülerausweis bewirkt hier nichts.. ausser das du noch günstig ins Kino und Schwimmbad kommst..

Nach §47 des Schulgesetzes NRW ist dir mit deinem Abitur ein Abschlusszeugnis erteilt worden und somit dein Schulverhältnis beendet. Somit gehörst du nicht mehr zum Kreis der berechtigten Schüler, ein Schokoticket zu besitzen. Wenn du dein Abizeugnis im Juni bekommen hast, dann ist die Rheinbahn leider im Recht. Ich bin in der gleichen Situation und rege mich genauso auf ...

das ist ja wohl die höhe, du bist solange schüler wie du an der schule eingeschrieben bist, das schuljahr geht ja noch ne weile, die wollen nur geld, leg einspruch ein. Denn im Grunde bist du ja dann auch noch nicht Student, da du ja noch nicht begonnen hast.