Vorzeitige Kündigung meines Busfahrtickets (SchokoTicket) rechtens?
Hallo, ich bin Abiturient und hatte/habe das SchokoTicket der Rheinbahn AG. Nur als Schüler ist man berechtigt dieses Ticket zu besitzen. Da ich mein Abitur beendet habe, habe ich das Ticket natürlich auch fristgemäß gekündigt und gleichzeitig ein neues Ticket beantrangt. Gekündigt habe ich zum 31.07. da ich ja bis zu diesem Zeitpunkt laut Schulbescheinigung und Schülerausweis noch Schüler meiner Schule bin, also auch noch berechtigt bin das Ticket zu besitzen. Jetzt habe ich ein Schreiben der Rheinbahn erhalten, in dem die mir verklickern wollen, dass ich mit dem Erhalt meines Abiturs (31.06.) keinen Schülerstatus mehr besitze und ich für den Monat noch 22,83€ nachzahlen müsse. In den Vertragsbedingung steht folgender Satz: "Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A zu entrichten. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich." Mein Schülerausweis ist noch bis zum 31.07. gültig, wer hat denn jetzt recht? Muss ich die 22,83€ tatsächlich bezahlen? Meiner Meinung nach ist das reine Abzocke.... LG
5 Antworten
wende dich zuerst mal direkt an die Abostelle und versuche das im persönlichen gespräch zu klären.
wenn das nicht funktioniert, wende dich an die schlichtungsstelle nahverkehr.
Wende dich an eine Fahrgastschlichtungsstelle, die können da weiterhelfen und ggf. vermitteln.
Es ist das gleiche wie mit dem YoungTicket und der Ausbildung.
Sobald du die Ausbildungsprüfung bestanden hast (was auch oft vor dem eigentlichen Schulende passiert) bist du nicht mehr brechtigt das Ticket zu nutzen.
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung.
Und das Schulverhältnis endet ebenfalls mit bestehen der Abiturprüfungen.
Ein Schülerausweis bewirkt hier nichts.. ausser das du noch günstig ins Kino und Schwimmbad kommst..
Nach §47 des Schulgesetzes NRW ist dir mit deinem Abitur ein Abschlusszeugnis erteilt worden und somit dein Schulverhältnis beendet. Somit gehörst du nicht mehr zum Kreis der berechtigten Schüler, ein Schokoticket zu besitzen. Wenn du dein Abizeugnis im Juni bekommen hast, dann ist die Rheinbahn leider im Recht. Ich bin in der gleichen Situation und rege mich genauso auf ...
das ist ja wohl die höhe, du bist solange schüler wie du an der schule eingeschrieben bist, das schuljahr geht ja noch ne weile, die wollen nur geld, leg einspruch ein. Denn im Grunde bist du ja dann auch noch nicht Student, da du ja noch nicht begonnen hast.