Von Bahn (Rheinbahn Düsseldorf) verklagt , dürfen die das?

16 Antworten

1. Warum gibt es gleichzeitig ein Inkasso-Verfahren und einen Gerichts-Prozess? Entscheidet jetzt das Gericht oder übt die Rheinbahn einfach schon mal zusätzlich Druck auf deinen Freund aus?

2. War es ihm nicht möglich trotz 'Schwarz-Fahrens' und bezahlen des erhöhten Entgelts noch nachzuweisen, dass er eine Monatskarte hatte! Wenn er das jetzt noch beweisen oder vorweisen kann, dürfte es auch gar nicht mehr so schlimm für ihn werden.

3. Woraus ergeben sich denn jetzt die zusätzlichen Mehrforderungen  bzw. Nachforderungen, die noch zusätzlich über das erhöhte Entgelt von jeweils 40 Euro hinausgehen? Waren die Fahrten so lang, so weit oder doch teurer? Oder sind das Mahngebühren oder was?

Wenn er ein Monatsticket hatte und es nicht dabei hatte, sondern vergessen hatte, dann kann es in meinen Augen auch keine Erschleichung einer Leistung sein! Ein Autofahrer kann ja auch mal seinen Führerschein vergessen, wird von der Polizei kontrolliert - aber die können es im System sehen, ob jemand einen Führerschein hat! Und dann ist die Sache meist gegessen.

Hier ist ein Link mit ein paar Tipps und Infos:

http://www.123recht.net/article.asp?a=15439

lilahorn 
Fragesteller
 07.05.2015, 03:32

1. Tut mir leid, da hab ich mir wohl etwas bekloppt ausgedrückt. 1 Zahlung von 2 ging ans das Inkasso Büro, hat dann sofort dort auch Bezahlt. Deshalb hat er dort angerufen und gefragt ob die Quttung von der Zahlung von 2013 noch da ist. Die haben zugesagt das die Quittung noch vorhanden ist. Die Quttung von der 2ten Zahlung (ohne Inkasso) hat er ebenfalls noch, genauso wie den Kontoauszug von der Überweisung.

2. So weit ich weiß, hatte er seinen Fahrkarte vorgezeigt und auch den Beamten (die ihn Kontroliert haben) das so erklärt. Allerdings musste er trotzdem Zahlen (das erste mal bei Inkasso waren es 40€ und das andere mal weniger).

3. Nein, die Fahrten waren in Düsseldorf direkt, kleinen Strecken (U-Bahn/S-Bahn, zu Freunden). In der "Anklage" steht er hätte sich Fahrten erschlichen. Allerdings hatte er beide mal sofort bezahlt. Für das Inkasso Büro ist die Sache auch schon längst vom Tisch. Die Anklage kam über 1 Jahr später ins Haus geflogen. Deshalb verstehe ich den Zusammenhang nicht wirklich, da es über 1 Jahr her war und das alles schon längst erledigt und bezahlt war.

Richtig da er einen gültiges Jahresticket hatte, sehe ich das auch nicht wirklich als Erschleichung. Deshalb bin ich umso mehr verdutzt als er das die aufeinmal mit sowas ankommen. Ich hab das dumme Gefühl, die wollen jetzt einfach mal versuchen ob die aus einigen schwarz-Fahrern bissi Geld raus quetschen können, das ist Typisch für solche Unternehmen. Bis sich eben einer mal wehrt, aber dazu haben die wenigsten den Mumm. Danke für den Link, ich schau gleich mal rein.

Wenn man mehrfach schwarz fährt, muss man damit rechnen, dass es irgendwann härtere Konsequenzen hat. Auch wenn man seine Strafe bezahlt hat. Fällt man mehrfach negativ auf, ist es auch verständlich, dass einem das Unternehmen dann Absicht unterstellt. Wer weiß, wie oft er nicht erwischt wurde. Solche Leute treiben den Fahrkartenpreis für diejenigen mit Fahrkarte in die Höhe, weil den Unternehmen ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Das ist auch nicht gerecht. Dein Freund sollte in Zukunft dringend lernen, eine Fahrkarte zu kaufen. Natürlich könnt ihr jetzt zu einem anderen Anwalt gehen und euch nochmal beraten lassen. Aber auch das verursacht zusätzliche Kosten. Da müsst ihr jetzt abwägen, ob es euch das wert ist....

lilahorn 
Fragesteller
 07.05.2015, 03:45

Wie schon bei anderen Antworten geschrieben: Das schwarz Fahren war keinen Absicht (er hatte eine Jahreskarte die er zuhause vergessen hatte). Er hat diese vorgezeigt und hat trotzdem bezahlt (was er selbst auch eingesehen hat). Insgesamt ist das nur 2 mal passiert und seit dem hat er seinen Fahrkarte immer dabei. Nach über 1 Jahr kam der Brief von der Rheinbahn mit der "Anklage". Daher finde ich die Vorderrung von über 400€ etwas übertrieben...Wäre es jetzt bei ihm 15 mal oder 10 mal gewesen, anstatt nur 2 mal, dann kann man sehen das es sich um einen Wiederholungstäter handelt der entweder kein Geld für Fahrkarten hat oder das Geld dafür nicht ausgeben will. Dann kann ich sogar die Vorrderung von der Rheinbahn verstehen.

Nach Lektüre der ganzen anderen Kommentare und Antworten mal 'ne weitere Meinung:

Das ganze ist ein Kuddelmuddel. Sowohl von Deiner Darstellung des Vorfalles, wie auch bzgl. des weiteren Herganges. Um sowas klären zu können, bzw. eure Aussichten darauf, dass die Forderung ausgebucht wird, müsste man sich den Vorgang ganz genau anschauen. Insbesondere auch dahingehend, wie es überhaupt zu einem Betrag von mehreren hundert Euro gekommen sein kann, der da aufgelaufen ist.

Hier wurde in verschiedenen Antworten immer über 40 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt gesprochen. Das ist nur partiell richtig. Tatsächlich heißt es in den Beförderungsbedingungen der meisten Verkehrsunternehmen, dass der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 Euro als "erhöhtes Beförderungsentgelt" zu zaheln sind.

Das wirft jetzt erstmal die Frage auf, ob wir es hier bei dem Schrieb vom Inkassobüro zu tun haben mit einer Forderung

a) über entsprechend hohe "doppelte Fahrpreise", die vom Verkehrsunternehmen angesetzt wurden

oder

b) über eine Forderung über (einmalig oder mehrfach) 40 Euro, wo dann massig Inkassogebühren aufgeschlagen wurden

Das ist für die weitere Beurteilung der Angelegenheit insofern durchaus relevant, als dass das Verkehrsunternehmen Methode a) durchaus anwenden darf, b) jedoch nicht.

Was auch wichtig wäre: liegt vom Vekehrsunternehmen die Info, dass der Vorfall "vom Tisch" wäre, eigentlich irgendwie schriftlich vor? Bzw. ist das schriftlich zu bekommen?

Wenn das Verkehrsunternehmen den Vorfall nämlich bereits abgeschlossen hat, und trotzdem Forderungen eintrudeln, dann kann man ggf. dieses Inkassobüro auflaufen lassen. Irgendwann kommt gerichtlicher Mahnbescheid, dem widerspricht man, und die Sache geht vor Gericht. Dann legt man - vereinfacht gesagt - den Vorfall inklusive "positiver" Bestätigung des VU vor Gericht auf den Tisch, und der Richter wird das Inkassobüro auslachen. Fall erledigt. Randnotiz: in diesem Szenario wird das Gericht nicht über den Tatbestand "Beförderungsentschleichung" entscheiden, sondern ausschließlich über eine zivilrechtliche Forderung. D. h. eine strafrechtliche Konsequenz ist in diesem Szenario eher nicht zu befürchten.

Wenn es sich aber tatsächlich um eine noch offene Forderung des VU handelt, die an das Inkassobüro abgetreten wurde, dann sieht es möglicherweise nicht so gut aus. Wenn eine Begleichung der ursprünglihcen Forderung nicht bewiesen werden kann und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann wird das Gericht einerseits darüber zu befinden haben, ob die Forderung erhöhter Beförderungsentgelte rechtmäßig ist, weiterhin auf eventuelle "Nebenkosten" genau draufschauen, und drittens - das ist der Unterschied zum obigen Szenario - auch sehen, dass es hier um einen Fall von Beförderungserschleichung geht, der strittig ist. Wenn dann nicht gerichtsfest bewiesen werden kann, dass eine Zeitkarte vorhanden war im fraglichen Zeitraum, dann droht möglicherweise auch noch eine strafrechtliche Verurteilung.

Es gibt dann noch eine weitere Variante, wie man die Sache vielleicht(!) vom Tisch bekommen kann: Schlichtungsstelle Nahverkehr. Die kontaktieren, Kopien der ganzen Schriftwechsel da hin und auf dem Wege versuchen, eine außergerichtliche Klärung zu erwirken. Aber auch dieser Weg ist nur Erfolg versprechend, wenn alles(!) gut dokumentiert ist. Mit so einem Kuddelmuddel wie hier in dem GF-Thread geht das garantiert in die Hose.

Was übrigens nicht gehen wird: jetzt noch die "7-Euro-Regelung" für "Zeitkarte vergessen" anzuwenden.

Solche Leute sind mir die Liebsten, die sich wiederholt Leistungen erschleichen, dabei sogar mehrfach erwischt werden, nicht aus den Fehlern lernen und nun bei den gerechtfertigten Konsequenzen auf irgendwelche Rechtslücken hoffen und sich ungerecht behandeln fühlen. Hammer! Er sollte seine Schuld begleichen und endlich aus seinen eigenen Fehlern lernen. Natürlich könnt ihr auch den Rechtsweg suchen. Da sehe ich, genauso wie der Anwalt aber schwarz. Vielleicht braucht er aber auch einfach diese Erfahrung, dass zusätzlich noch Anwalts- und Gerichtskosten für so viel Dreistigkeit anfallen. Hätte die Rheinbahn so gehandelt, wie ihr es nun tut, hätten sie ihn gleich beim ersten Mal angezeigt. Dass sie das nicht getan haben, wir als selbstverständlich hingenommen. Im Gegenzug sucht ihr aber gleich den Rechtsweg, ein Unding, das seinesgleichen sucht.

lilahorn 
Fragesteller
 07.05.2015, 03:09

Die nicht aus ihren Fehlern lernen? Gehts eigentlich noch ganz gut oder so? Das einzigste was du lesen willst aus dem Text ist: böser böser Mann fährt unerlaub mehrfach super dolle oft mit der Bahn und hat nie dafür bezhalt. Auch noch mal für dich: Er hatte eine gültige Fahrkarte (Jahrskarte), diese hatte er zuhause vergessen, also nicht mit absicht schwarz gefahren. Einfach nur ein blödes und dummes Versehen von ihm. Er hat dafür gerade gestanden (er hat die volle Summe vom schwarz Fahren danach sofort bezahlt, genau wie ich). Und hat seit diesen beiden malen IMMER ein Ticket dabei, auch jetzt als er nach Hessen umgezogen ist. Wir schauen extra immer vorher in der Geldbörse nach ob die Fahrkarte dabei ist und wenn nicht wird sie gesucht oder eine gekauft. Es waren also nur 2 fehltritte die nicht mal mit Absicht waren, dafür soll er nach ÜBER 1 Jahr noch gerade stehen? Finde ich etwas übertrieben.

railan  07.05.2015, 08:00
@lilahorn

Er hatte eine gültige Fahrkarte (Jahrskarte), diese hatte er zuhause vergessen

Für eine vergessene, personalisierte Zeitkarte zahlt man eine Bearbeitungsgebühr, aber kein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Deichgoettin  07.05.2015, 08:04
@lilahorn
Er hatte eine gültige Fahrkarte (Jahrskarte), diese hatte er zuhause vergessen, also nicht mit absicht schwarz gefahren. 

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Nimm Dich mal ein bisschen zusammen. Dein Ton ist eine Unverschämtheit!

PatrickLassan  07.05.2015, 11:00
@lilahorn

Es waren also nur 2 fehltritte

In der Frage waren es noch '2 - 3'.

Bevarian  07.05.2015, 14:25
@lilahorn

Die nicht aus ihren Fehlern lernen? Gehts eigentlich noch ganz gut oder so?

Getretenes Hündchen kläfft...   ;)))

Ich selbst finde das unglaublich lächerlich aus solch einem Grund jemanden zu verklagen, obwohl man die schwarz Fahrten beglichen hat.

Das ist irrelevant und außerdem falsch, da das nachträgliche Bezahlen des sogenannten erhöhten Beförderungsgeldes nichts mit der Straftat an sich zu tun hat. Es ist halt kein Kavaliersdelikt.

Die Beförderungserschleichung ist häufig ein Delikt der Jugendkriminalität. Die Verfahren landen je nach Region bereits beim zweiten oder dritten Verstoß vor den Jugendgerichten. In der Regel wird der erste Verstoß noch von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung_%28Deutschland%29

Da steht noch mehr, kannst du dir mal ganz in Ruhe durchlesen.

lilahorn 
Fragesteller
 07.05.2015, 02:56

Wikipedia...dazu sag ich jetzt einfach mal nichts, danke fürs Gespräch.