Busfahrkarte gefälscht und nun erwischt?

4 Antworten

Da du unter 14 bist, kann dir außer einem erzieherischen Gespräch mit deinen Eltern gar nichts passieren, denn Kinder dürfen in Deutschland nicht bestraft werden. Dass das nicht richtig ist, was du gemacht hast, weißt du ja nun hoffentlich.

Wenn man ohne gültige Fahrkarte erwischt wird, muss man bei den meisten Verkehrsbetrieben eine Strafgebühr zahlen, die meistens so zwischen 20 und 60 € liegt.

Darüber hinaus hat deine Freundin damit eine Straftat begangen, nämlich das Erschleichen von Leistungen, das in § 265a im Strafgesetzbuch steht. Bestraft werden könnte sie hierfür nur, wenn sie bereits 14 oder älter ist. Dass es zu einer Strafe kommt, ist aber recht unwahrscheinlich. Natürlich sollte aber auch deine Freundin draus gelernt haben und das nicht nochmal machen.

Erstmal ist das Fahren ohne Fahrkarte und damit strafbar! Ich glaube man muss dir nicht sagen, dass das falsch war. Die Tatsache, dass ihr Nachname falsch geschrieben wurde, kann glaube ich eine Strafe nicht verhindern. Seitdem der Fehler ist extrem. Ich bin mir nicht sicher wie hoch die Geldstrafe wird, aber mit mindestens 50€ muss man rechnen. Die muss aber bestimmt deine Freundin zahlen. Du hast Urkundenfälschung begangen, in diesem Falle wird das bestimmt auch auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Doch ich kann dir Hoffnung machen, oft vergessen die Busfahrer diese Listen aber oder machen sich nicht dir Mühe einer Anzeige. Nochmals darfst du dir sowas aber auf keinen Fall erlauben! 

LG Schokomuffin😃😊😉😚

Du hast schon gelesen, dass der Fragesteller 13 Jahre alt ist, oder?

@uni1234

Oh das habe ich tatsächlich übersehen😅 Dann kann es aber sein, dass die Eltern diese Strafe bezahlen müssen🤔

Aber danke, dass du mich darauf aufmerksam machst.🙋

Kinder bis einschließlich 13 Jahren können nicht für ihre Taten bestraft werden. Sie sind strafunmündig. 

Werden sie bei Straftaten erwischt, werden aber trotzdem ihre Personalien aufgenommen. Sie werden dann ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten übergeben. Das ist meist unangenehm. Außerdem müssen die Erwachsenen eventuell entstandenen Schaden ausgleichen, weil sie für das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht werden. 

Auch das Jugendamt kann von der Polizei informiert werden und kümmert sich dann ebenfalls um die Angelegenheit.

Das ist doch völliger Unsinn. Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder. Wer das behauptet hat zu viel Zeit auf der Baustelle verbracht!

Außerdem müssen die Erwachsenen eventuell entstandenen Schaden ausgleichen, weil sie für das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht werden

Bin ehrlich gesagt ein wenig darüber erstaunt, dass so eine Antwort Dir als Fachmann für Versicherungen kommt.

Das die Eltern im Fall der Fragestellung verantwortlich gemacht werden können ist so gut wie ausgeschlossen.

Lediglich wenn man den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen kann, ist es möglich die Eltern in Haftung zu nehmen. Ein Kind mit 13 muss aber nicht mehr so beaufsichtigt werden, dass es so eine Tat nicht begehen kann. 

@Apolon

Das es eine Quelle für Deinen Text gibt, bedeutet nicht, dass der Text juristisch auch zutreffend ist.

Als Versicherungsfachmann, müsstet Du eigentlich wissen, dass die Eltern hier im Fall der Fragestellung eben nicht haftbar gemacht werden können.

Ausschlaggebend für die Haftung der Eltern ist der folgende Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches:

*******************************************

§ 832 BGB - Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

*******************************************

Oder Inwiefern begründest Du, dass die Eltern die Fälschung des Fahrausweises hätten verhindern müssen oder überhaupt hätten verhindern können? Und komm mir jetzt nicht damit, dass die Eltern 24 Stunden rund um die Uhr ihr Kind begleiten müssen um zu verhindern, dass es etwas tut, was es nicht tun darf !!! Bei der Fragestellung geht es nicht um ein einjähriges Kind, sondern um eine 13 Jährige die juristisch bereits in einem Monat kein Kind mehr ist.

@TheGrow

@TheGrow,

ich war bisher der Meinung, dass du lesen kannst.

Außerdem müssen die Erwachsenen eventuell entstandenen Schaden ausgleichen, weil sie für das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht werden.

Man sollte auf das Wörtchen eventuell achten. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit besteht. Mehr nicht.

@Apolon

Offensichtlich bist Du nicht einmal in der Lage Deinen eigenen Satz zu verstehen.

Du hast nicht geschrieben, dass sie eventuell für einen entstandenen Schaden aufkommen müssen, sondern Deiner Ausführung nach, sind die Eltern verantwortlich, wenn evtl. ein Schaden entstanden ist. Und das ist wie schon bereits uni1234 geschrieben hat Unsinn.

Die Eltern sind weder strafrechtlich, noch zivilrechtlich verantwortlich, wenn ihr bereits 13 jähriges Kind einen Fahrausweis fälscht oder verfälscht, denn dem Kind währe es auch bei dann möglich gewesen die Fälschung vorzunehmen, wenn die Eltern die gehörige Aufsichtspflicht erfüllt hätten.

Ich kann mich nur wiederholen. Ein 13 jähriges Kind, muss nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Im Gegenteil, die Eltern sind sogar verpflichtet dem Kind eine altersgerecht angepasste Erziehung zu geben, zu der auch gehört, dass dem Kind altersgemäße Freiräume einzuräumen sind wobei "die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln" zu berücksichtigen ist.  

@TheGrow

@The Grow,

ja - die deutsche Sprache ist nicht für jeden verständlich.

Nur ich habe keine Lust und auch nicht die Zeit, dir hier Nachhilfestunden zu geben.

@Apolon

Die Ausführungen von TheGrow sind zutreffend. Er ist nicht der Nachhilfestunden braucht.

Hier noch einmal ein Link: http://www.t-online.de/eltern/kleinkind/id_42236054/haftung-fuer-kinder-nur-bei-verletzter-aufsichtspflicht-der-eltern.html

Dort kannst Du noch einmal schwarz auf weiß nachlesen, was The Grow bereits angeführt hat.

Aber mit  Dir zu diskutieren bringt irgendwie nichts, denn wie schon beim letzten mal, zeigst Du auch bei diesen Thema, daß Du nicht bereit bist konstruktive Kritik anzunehmen, sondern das Thema lieber totquatscht. 

@FrankieHH

@FrankieHH,

deine Ausführungen interessieren mich überhaupt nicht.

Ich habe lediglich auf den Text einer Internetseite eines Polizeipräsidiums hingewiesen.

Ende!

@Apolon

Ich glaube da brauchst Du weder Frankie, noch uni1234, noch mich da drauf hinweisen, dass Dich die Ausführungen anderer User nicht interessieren.

Du gehörst offensichtlich auch zu den beratungsresistenten Personen, die nicht bereit sind einzugestehen, dass das was sie angeführt haben unzutreffend ist.

Hier im konkreten Fall der Fragestellung berufst Du Dich auf den Inhalt einer Webseite der Polizei.  Selbst wenn man Dir den Gesetzestext anführt, der belegt dass das was dort geschrieben steht nicht oder zumindest auf den konkreten Fall der Fragestellung nicht zutreffend ist, hältst Du an der Richtigkeit Deiner Antwort fest.

Meinst Du wirklich der Polizei können keine Fehler unterlaufen?

Bei der Gelegenheit. Handelt es sich bei der von Dir angeführten Seite überhaupt um eine Seite der Polizei? Die Adresse im Impressum ist zwar die Adresse des Landeskriminalamtes, aber im Impressum ist als Verantwortlicher ein Geschäftsführer angegeben. Behörden haben keinen Geschäftsführer, sondern einen Dienststellenleiter und in der Regel wird bei Polizeibeamten auch der Dienstgrad mit angeführt. Auch lassen Behörden in der Regel ihre Seiten nicht von zivilen Anbietern wie fragfinn.de prüfen und führen noch dessen Wappen auf ihrer Seite ein, denn Polizeidienststellen dürfen für zivile Firmen nicht werben.  Auch die eMail-Adresse ist keine dienstliche eMailadresse. Die würde nämlich mit ...@lka-bw.de oder mit ...@Polizei.bw.de enden. Aber letztendlich ist es auch unerheblich, ob es sich um die Seite der Polizei oder nicht handelt. Der Inhalt wird nicht dadurch richtig, nur weil er von der Polizei stammt.

Aber ehrlich gesagt, mir und wahrscheinlich auch uni und Franky ist es egal, ob Dich unsere Ausführungen interessieren.

Entscheidend ist, dass der Fragesteller sich selbst anhand der von mir angeführten Gesetze ein Bild machen kann, ob Deine oder Uni1234,Franky oder meine Ausführungen richtig sind.

Dennoch hier noch ein weiterer Link zu einem Beitrag eines Rechtsanwaltes zum Thema "Eltern haften für ihre Kinder"

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haften-eltern-fuer-ihre-kinder_062219.html

Auch dort wird noch einmal ausdrücklich angeführt:

Die Frage „Haften Eltern für ihre Kinder?“ kann also grundsätzlich verneint werden. Trotzdem kommt für sie eine Haftung in Betracht aber eben nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

@TheGrow

@The Grow,

zum letzten mal.

Wenn du der Meinung bist, dass die Internetseite fehlerhaft ist, teile dies doch bitte der Polizeidienststelle mit, die diese Internetseite verfasst hat.

Ende!

@Apolon

Schreib nicht nur "Ende!" , sondern halte mal Wort und texte einen nicht mit unsinnigen Text zu.

Ich kann da nichts für, dass Du nicht in der Lage bist eine Meinung von einer durch Anführung des Gesetzestext belegten und korrekten Aussage zu unterscheiden.

Muss schwer sein, den ganz einfachen Satz des § 832 BGB:

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde

zu verstehen und umsetzen zu können, dass ein 13jähriges Kind nicht mehr in der Form zu beaufsichtigen ist, als das man verhindern könnte, dass es eine Fahrkarte fälscht.

Aber bleib Du der Meinung (was auch nur eine Meinung und keine Tatsache ist) das die Elter für die Urkundefälschung verantwortlich gemacht werden könnten. Hilft den Fragesteller ungemein weiter

@TheGrow

@The Grow,

merkst du nicht was du für ein penetranter Zeitgenosse bist.

Schade, dass man hier im Forum solche User nicht weg klicken kann.

Ich habe kein Interesse deinen Blödsinn zu lesen und nun darfst du bis zur Vergasung weiterschreiben wie es dir beliebt.

@Apolon

Bist du sicher, dass es such um eine Polizeidienststelle handelt? Ich habe Zweifel, dass die Polizei da mitmischt. So eine Seite kann jeder Privatmann zusammenbasteln. Ob es stimmt, was da drin steht mag jeder selbst rausfinden. Für mich ist das aktuelle BGB aussagekräftiger als so eine Seite. 

@furbo

Schau einfach mal ins Impressum der Internetseite rein!

@Apolon

Vergasung? Pass auf was Du sagst. Bei so etwas verstehe ich keinen Spaß. 

@uni1234

Junge benimm dich!

Außerdem müssen die Erwachsenen eventuell entstandenen Schaden ausgleichen, weil sie für das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht werden. 

Die Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn sie selbst eine Pflichtverletzung - hier die Aufsichtspflicht -begangen haben. Die Aufsichtspflicht der Eltern beginnt mit der Geburt des Kindes, nimmt aber im Laufe der Zeit immer mehr ab, während die Verantwortung des Kindes steigt, so dass die Aufsichtspflicht der Eltern gegen 0 geht, die Verantwortung des Minderjährigen aber voll vorhanden ist. Von daher stimmt deine Aussage nicht. Der minderjährige Straftäter haftet für sein Tun selbst.

das ist wohl Urkundenbetrug oder -Fälschung :-(