Vorversicherung gibt meine aktuelle SF-Klasse nicht weiter!

4 Antworten

Sondereinstufungen kann jede Versicherung selber festlegen. Diese müssen nicht weitergegeben werden und du bekommst nur deine tatsächliche SF-Klasse die du haben kannst.

Du kannst also nicht viel machen und musst diese Einstufung akzeptieren. Da du alle wichtigen Unterlagen schon einige Zeit haben wirst, hast du auch kein Widerrufsrecht mehr (davon gehe ich mal aus).

Du kannst also nur zum Ende des Versicherungsjahr kündigen und dir dann eine tatsächlich günstigere Versicherung suchen.

Du hattest, aus welchem Grund auch immer, bei der DEVK eine Sondereinstufung. Die geben sie die natürlich nicht mit. Man bescheinigt dir nur den SF-Rabatt den du auch ohne diese Einstufung gehabt hättest. Darüber hättest du dich vorher informieren können. Mit den 150 € ist das ja nicht getan. Im nächsten Jahr wärst du bei der DEVK auf 65 % gekommen. Bei deinem Billigheimer zahlst du 85 . Diese zwei Jahre, die man dir "geschenkt" hat, bekommst du nie wieder aufgeholt.

SgtMiller  11.02.2012, 17:57

Absolut Korrekte Antwort !

Jetzt rächt sich das fehlende Wissen, und man erkennt eine der Tücken von Onlineportalen !

Nicht alles ist Gold was glänzt.

Das Problem kenne ich aus dem täglichen Geschäft. Du hattest vermutlich eine Sondereinstufung mit SF2, (vielelicht Zweitwagen-Regelung). Diese Sondereinstufung wird nicht weitergegeben. Denn das war ein Entgegenkommen der DEVK, solange Du dort Kunde bist.

Das ist nun einmal so: Wenn Du eine Sondereinstufung erhalten hast, verlierst Du dieses "Privileg" bei einem Versichererwechsel, denn dann werden nur die tatsächlich "verdienten" Rabattjahre übermittelt. Darauf wurdest Du bereits bei Abschluss bzw. mit dem Versicherungsschein hingewiesen.