Vorübergehende lösung wegen den Bettgittern?
Guten tag,
Im spätdienst habe ich eine Patientin welche aus dem Krankenhaus zurück kam aufgenommen und in ihr NEUES Pflegebett transferiert. Ich habe ihr angeboten mit ihrer Erlaubnis und nach einer kurzen Beratung die bettgitter hoch zu stellen. Sie willigte mündlich ein. Ich wollte jedoch auf Nummer sicher gehen und hab ein leeres Blatt Papier genommen und drauf geschrieben: "mit meiner Unterschrift willige ich ein bla bla bla...". Dieses hat sie ebenfalls unterschrieben und ich hatte streng genommen sowohl Schriftlich als auch mündlich die Einwilligung das bettgitter hoch zu stellen. Nachträglich wurde natürlich ein richterlichen Beschluss besorgt. Es geht mir darum zu erfahren ob es richtig war wie ich gehandelt habe und ob man das selbstgeschriebene vorübergehend akzeptieren kann. Ps: arbeite in der ambulanten pflege
Danke schonmal im voraus!!
3 Antworten
Ich kann nur sagen, ein Verwandter von mir war im Krankenhaus und später in drei Pflegeheimen nach einer Beinamputation und dort wurden IMMER die Bettgitter hochgestellt, später auch auf seinen ausdrücklichen Wunsch, weil er Angst hatte, sonst aus dem Bett zu fallen. Anfangs aber auch ohne (Krankenhaus). Das Ganze war zwischen 2019 und 2021. Keiner hat je nach einer direkten Einwilligung zur Dokumentation gefragt!
Nein, das zählt nicht vor Gericht. Du eine schriftliche Anordnung eines Arztes oder Richters,
Als "Pflegekraft" müsstest Du doch eigentlich wissen, wie das Prozedere in solche Fällen ist und wie das geregelt wird.