Parken auf privatem Grund in der Schweiz

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Nun, das kann er machen, aber er müsste zuerst nachweisen, dass er behindert wurde.

Auch die Polizei darf keine Busse auf privatem Grund ausstellen: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Der-Falschparkierer-im-Recht/story/28970275

Lass dich also nicht beirren!

Ach ja: komm das nächste Mal mit dem OeV

Danke für die Blumen!

Gruss guru

Ich denke, dass läuft wie in A auf eine Unterlassungserklärung hinaus, die dann zufolge hat, dass man die Anwaltskosten zahlen muss.

Ich hatte mal 200 Teuros zu bezahlen, die Anwälte in der Schweiz werden da sicher nicht billiger sein.

Trage es mit Fassung unterschreibe und bezahle... ;), falls was kommen sollte.

Kommt etwas darauf an, wenn ein Richterliches Verbot da war, steht es auf der Tafel. Wird das Gelände von einem Privaten Wachdienst oder vom Hauswart kontrolliert werden es ca. 50.- sein.

Das erfährst du, wenn der Brief der Ordnungsbehörde eintrifft. Für Privat ist die Polizei nicht zuständig.

Dann hoffe ich weiterhin darauf, dass der Typ an Weihnachten was besseres zu tun hat, als bei der Polizei ne Anzeige zu erstatten :)

Was ist eine Ordnungsbehörde? Das kennt man nicht in der Schweiz!

Also bei mir in der umgebung gibt es diese schilder auch... Hier wird mit einer Busse von bis zu 500CHF bestraft... Aber dies erst, wenn es widerholungstaten sind. Vorher kommen bussen mit etwa 200.- auf dich zu.

Huch...nicht gerade ne kleine Summe für diesen "kurzen Spass" . Naja wenns höchstens 200.- sind, wird es nicht allzu schmerzhaft sein, aber doch genug um mir eine Lehre zu sein...

Vielen Dank für die Antwort!

Kein Problem, also vlt wollte der Nachbar auch nur bluffen. Wenn das in Handschrift geschrieben war, dann denke ich wirst du gar keine Busse kriegen. Wenn das aber ein Amtlicher Brief war, dann denke ich wirst du schon etwa mit 200.- rechnen müssen.