Vorübergang beim Freund Wohnen

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Ja, das musst Du. Du brauchst ja einen Wohnsitz. Wann musst Du denn aus der Wohnung raus? - der Vermieter muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/kuendigung-durch-vermieter/

Käufer eines Mietshauses oder einer Wohnung können erst kündigen, wenn sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind (siehe Ratgeber „Eigentümerwechsel“). Außerdem müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Sie betragen:

•bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren drei Monate,

•bei einer Wohndauer von fünf bis acht Jahren sechs Monate,

•bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren neun Monate.

angeleye34 
Fragesteller
 10.03.2014, 08:53

Nun ich wohnte bis dato gute 8- 9 Jahre dort also müsste der Vermieter mir eine Kündigungsfrist von 9 Monaten Gewähren??? Trotz das er es als Eigenbedarf benötigt??

Ginger1970  10.03.2014, 09:06
@angeleye34

Ja, selbstverständlich muss er sich auch dann an die Frist halten! Lies den ganzen Artikel durch! Zur Not kannst Du Dich an den Mieterschuzbund wenden.

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-fristen-und-termine/

Kündigungsfrist

Auch bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c BGB einzuhalten. Danach ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.Je länger das Mietverhältnis dauert, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter allerdings, und zwar nach fünf Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um drei Monate und nach acht Jahren um weitere drei Monate. Es kann also je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Frist von bis zu 9 Monaten einzuhalten sein.

Wenn DU aus der bisherigen Wohnung ausziehst musst Du an anderer Stelle postalisch erreichbar und somit auch gemeldet sein. Ja das mit dem Ummelden ist genau genommen so.

Außerdem kann der Freund Probleme bekommen, wenn Du, vom VM unerlaubt, da wohnhaft bei dem Freund gemeldet, wohnen würdest.

Wegen zwei oder auch 4 Wochen könnte das Ganze ohne Gedöns abgehen. Das wenn auch bei der Post ein Nachsendeauftrag erteilt ist, aber einwandfrei ist das nicht.

angeleye34 
Fragesteller
 10.03.2014, 08:46

Nein er hat eine Eigentumswohnung also kein Vermieter aber ich wollte mich vorerst nicht abmelden oder ummelden also weiterhin bei der alten Adresse angemeldet bleiben bis ich eine Wohnung habe und bei der Post einen Antrag stellen das die Post zum Postfach geht. Und es ist nicht mein Freund nur ein Bekannter!

LG

Ginger1970  10.03.2014, 08:48
@angeleye34

Der Nachsendeantrag hat ja mit einer Ummeldung nichts zu tun - die Post kannst Du auch an den Bekannten, zu dem Du ziehen willst, schicken lassen - ist ja einfacher.

Manche lassen sich, wenn sie länger verreisen, ja auch die Post zu Freunden oder Bekannten schicken - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Hallo ,

zunächst einmal sollte dein Freund mit seinem Vermieter abklären , ob es ok ist , dass Du eine Zeitlang als Untermieterin bei ihm wohnst !

Dann müsste er einen Untermietvertrag mit Dir machen und Du müsstest Dich tatsächlich ummelden. Warum möchtest Du nicht auf Dauer mit deinem Freund zusammen leben ?Ist seine Wohnung zu klein ?

Sucht Euch doch eine gemeinsame Wohnung ! Dann habt Ihr nur eine Miete !

GLG , viel Erfolg und einen schönen Tag , wünscht Dir ,clipmaus .-)))

angeleye34 
Fragesteller
 10.03.2014, 08:37

Nein er hat eine Eigentumswohnung also kein Vermieter aber ich wollte mich vorerst nicht abmelden oder ummelden also weiterhin bei der alten Adresse angemeldet bleiben und bei der Post einen Antrag stellen das die Post zum Postfach geht. Und es ist nicht mein Freund nur ein Bekannter!

LG

Irgendwo musst Du gemeldet sein. Wenn Du aus Deiner jetzigen Wohnung ausziehst, musst Du Dich da doch abmelden. Willst Du dann angeben: "Ohne festen Wohnsitz?" Auch ein vorübergehender Wohnsitz muss gemeldet werden.

Aber nein, so viel Freiheit wen einzuladen hat man sogar in der EU immer noch. Glaubst Du aber das es so schnell geht?