Besichtigungsrecht bei Eigenbedarfskündigung durch Vermieter?

3 Antworten

Haben wir als Vermieter das Recht die Wohnung, zwecks Vermessung der Küche zu besichtigen?

Natürlich hat man ein Besichtigungsrecht.

Man muss die Besichtigung dem Mieter rechtzeitig ankündigen und den Grund für die Besichtigung nennen.

Auf die Belange des Mieters müssen Sie Rücksicht nehmen; sprich Sie können ihm nicht einfach einen Termin nennen sondern Sie müssen sich auf einen Termin einigen.

Der Mieter hingegen hat auch eine Duldungspflicht und muss eine Besichtigung zulassen.

Hier steht alles zu Besichtigung:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Als Vermieter hast du immer das Recht, nach vorheriger Ankündigung bei Notwendigkeit dir die Wohnung anzusehen!

TIPP: Schickt jemanden als Beauftragten einer Küchenfirma. Dann bleiben private Dinge außen vor...

Solange er da noch wohnt nicht.