Vorstrafe Kündigungsgrund als Lagerhelfer?

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Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, erkundige dich da, ob dir etwas passieren kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen zuverlässigen Arbeiter, der eingearbeitet ist, die Abläufe im Lager kennt und sich in der Firma nie etwas hat zuschulden kommen lassen raussetzen würden. Die haben doch - bevor sie von deiner Strafe erfahren haben - große Stücke auf dich gehalten, sonst hättest du nie einen Festvertrag bekommen. Ich glaube, dass die Personalchefin einfach "schockiert" war und deswegen so sauer reagiert hat. Im übrigen bist du wegen einer Straftat verurteilt worden, die du in deiner jetzigen Position gar nicht begehen kannst. Für den Arbeitgeber steht also nichts zu befürchten.

du glaubst auch an den weihnachtsmann, oder?

wenn du kein kind hast, kann doch eigentlich ein kindermörder neben dir einziehen, du hast ja nichts zu befürchten?

@PeterCushing

ElGratzo hat wegen Bestechlichkeit gesessen. Wer würde einen Lagerarbeiter bestechen wollen und warum? Deswegen meine ich, dass von ElGratzo keine Gefahr für die Firma ausgeht. Das hat nichts mit Naivität zu tun (wie du mir wohl durch die Frage nach dem Weihnanchtsmann unterstellen willst). Und ja, neben mir kann ein Kindermörder einziehen. (Von dem habe ich - schon aus Altersgründen - nichts zu befürchten.)

@Schuhu

Wer würde einen Lagerarbeiter bestechen wollen und warum?

Von manipulierten Lieferscheinen, Fehlmengen, beschädigter Ware, die man für einen Hunni schnell abzeichnen soll oder vom LKW gefallener Ware als Bestandsdifferenz scheinst du noch nie etwas gehört zu haben.

Und tatsächlich kommt es darauf an, dass man einem Lagerarbeiter vertrauen können muss, dass er ehrlich ist. Wie ehrlich ist aber jemand, der sich schon einmal schmieren lies und auf seinen eigenen Vorteil zu Lasten Dritter bedacht war?

@imager761

Dann kann er deiner Meinung nach keinen Beruf mehr ausüben?

Als Busfahrer könnte er alle Gäste umbringen, weil er bestochen wurde. Als Kindergärtner Kinder entführen, als Barista Kaffee unterschlagen und so weiter.

Es ist schön das du jemandem eine Chance geben möchtest der es wirklich so sehr bereut wie er!

Danke!

@aczero

@ imager: Die von dir beschriebenen Taten kenne ich durchaus, mir war allerdings nicht bekannt, dass man - ohne den geringsten Anhaltspunkt - unterstellen kann, dass Vorbestrafte so etwas tun. ElGratzo hat ja schon länger zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers gearbeitet, sich also dieser Taten eben nicht schuldig gemacht. Und wenn ich hier so einige Kommentare lese, verstehe ich umso besser, warum er seine Vorstrafe verschwiegen hat.

Es kommt nicht darauf an, ob du vorbestraft bist, sondern weswegen und dies wesentlich sein durfte, erst gar kein Arbeitsvertrag angeboten bekommen zu haben. Insofern trifft dich tatsächlich eine Offenbarungspflicht.

Wer wegen einer Kneipenschlägerei mit blutigem Ausgang 90 Tagessätze bekam, kann nun Baggerfahrer werden und bekanntlich bekommt man bei Steuerhinterziehung einen Aufsichtsratsposten oder bleibt angestellter Präsident eines Fussballvereins. Aber wer andere bestahl, hat an der Kasse nichts verloren, Führerscheinentzug wegen Alkoholmissbrauch ist eben nicht geeignet, Fahrer zu werden. Bestechung als Lagerarbeiter ist IMHO ebenso grenzwertig.

Da wird man abwarten müssen, inwieweit eine Anfechtung oder ordentliche Kündigung durchdringt.

G imager761

Helfen, ist eine Sache. Raten die Andere. Du hättest vorab mit offenen Karten spielen müssen/können aber, das ist Deine Sache wie Du vorgehen willst. Dabei kann Dir Keiner helfen. Alt genug bist Du ja.

Du musst bei der Einstellung, wenn du nach Vorstrafen gefragt wirst nur "einschlägige" Strafen angeben. Also denke ich mal, dass deine Haft keine Auswirkungen haben darf und dir nicht gekündigt werden kann.

ich würde zum chef stiefeln und mit offenen karten mit ihm drüber reden,ihm deutlich machen das du einen schweren fehler damals gemacht hast und nur eine 2.chance möchtest,das ganze rumgeeiere mit kündigung und vertrag und so ist nix,gibt auch chefs mit denen kann man reden...