Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführung?

1 Antwort

Ja, die Aufstockung ist ein vororganschaftlicher Sachverhalt. Das dem Betrag der Aufstockung entsprechende Einkommen war von der Y-GmbH in vororganschaftlicher Zeit bereits versteuert worden. Die sich aus der steuerlichen Mehrabschreibung in der Zeit der Organschaft ergebenden (handelsrechtlichen) Mehrabführungen sollten dann gem. § 14 Abs. 3 S. 1 KStG als Gewinnausschüttung der Y-GmbH an die A-GmbH zu beurteilen sein. Wegen § 8b Abs. 1 S. 1 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sollten diese bei der A-GmbH allerdings zu 95% steuerfrei bleiben, soweit die A-GmbH über ausschüttbaren Gewinn verfügt. Soweit letzteres nicht der Fall ist, käme alternativ noch eine steuerfreie Einlagenrückgewähr in Betracht. Aber das würde hier wohl den Rahmen sprengen … :-)

Callada 
Fragesteller
 23.04.2016, 09:09

Das stimmt. Das wäre zu viel. Aber vielen Dank bereits für die Antwort! Hatten in einer Diskussion nur diverse Meinungen. Aber hab mich weiterhin nicht von meiner abbringen lassen 😉