Vormieter weigert sich Gegenstände mitzunehmen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung gemietet und unser Kellerabteil ist bis zur Decke mit Gegenständen des Vormieters zugestellt. Dem Vormieter ermöglichten wir einen längeren Zeitraum (einige Monate) sein Zeug mitzunhemen, weil es aufgrund von Platzmangel ihm nicht möglich war es mitzunhemen.
Jetzt ist sehr viel Zeit vergangen und jetzt weigert er sich seine Sachen zu holen und wegschmeißen dürfen wir es nicht. Der Vermieter gibt an, er könne uns bei dem Problem nicht helfen, da wir ihm auf Nachfrage (beim Vertragschluss) sagten, dass wir keine Probleme mit dem Vormieter haben..
Was kann ich tun? Ich benötige dringend eure Hilfe und meinen Platz im Kellerabteil.
6 Antworten
Ganz schwierige Geschichte. Frist setzen ist auf jeden Fall die erste Aktion, die Ihr machen müsst. Schriftlich! Per Einwurfeinschreiben!
In dem Schreiben steht auch, dass der geneigte Vormieter ab dem Ablauf der Frist laut §§ 293, 295 BGB in Annahmeverzug ist. Und dann stehen dann die Maßnahmen, die folgen, wenn er die Sachen nicht bis zum Termin abholt.
Holt er die Sachen nicht ab, geht es erst richtig los. Wertvolle Dinge müssten dann beim Amtsgericht hinterlegt werden, § 372 BGB, § 5 HintO. Alles andere kann verkauft werden, die Unkosten, dazu zählen auch die Miete für die Kellerräume, werden abgezogen und der Erlös wird ebenfalls beim Amtsgericht hinterlegt (§§ 383, 384 BGB.
Unverkäuflicher Krempel wird verschenkt oder vernichtet.
Andere, evtl. aufwändige Maßnahme: Alles einpacken und ihm vor die Haustüre stellen. Zeugen dabei haben, Fotos machen. Schauen, dass er zu Hause ist (Sonntag morgens ...).
Kann man machen. Da man allerdings ja nur den "Krempel" verkaufen darf, bleibt meist eh nichts über als Arbeit. Deshalb: Zum "normalen" Preis einstellen, hoffen, dass niemand den Tisch für 1 Euro kauft und da Zeug dann entsorgen.
Mit dem Vormieter hast du gar nichts zu tun. Er ist nicht dein Vertragspartner. Der Vermieter muss sich mit ihm auseinandersetzen.
Du setzt dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist (14 Tage), dir den Keller vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen, mit der Ankündigung, ansonsten die Miete zu mindern. Der Betrag hängt natürlich von der Größe des Kellers ab und ist dann vom Wert hälftig zu bewerten. Du wohnst da drin ja nicht. Wenn der Keller also 10 m² groß ist, berechnest du die Mietminderung also wie 5 m² Wohnfläche.
Ihm eine Endfrist geben. Habt ihr die Sachen schon länger als 6 Monate? Setzt ihm eine relativ kurze Frist, mit der Androhung danach die Sachen zu entsorgen oder zu verkaufen.
Wenn ihr die Sachen verkauft, dann könnt ihr von dem Betrag eure Unkosten einbehalten(Mietanteil für den Keller) der Rest ist der Vormieter auszuhändigen.
der Rest ist der Vormieter auszuhändigen.
Da bleibt am Ende selbstverständlich nichts, denn schließlich ist auch eine Lagergebühr fällig. Self-storage-Anbieter verlangen bspw. für ein paar m² rund 25 € pro Monat.
Jetzt ist sehr viel Zeit vergangen und jetzt weigert er sich seine Sachen zu holen und wegschmeißen dürfen wir es nicht.
Setz ihm per Einschreiben eine datierte Frist von etwa 14 Tagen und der Ankündigung, die Sachen nach Verstreichen auf seine Kosten zu entsorgen, Rechnung folgt.
Frist setzen, eigenständig alles entsorgen lassen und der Person die Rechnung zukommen lassen
Da bleibt nichts übrig, denn auch wertvolle Sachen hat man für wenige Euro verkauft und der Erlös reichte nicht aus, um die Kosten zu decken...
Natürlich verkauft man an gute Bekannte und die verkaufen dann z. B. über ebay Auktion oder Kleinanzeigen und erzielen dabei einen ordentlichen Gewinn, den man nach Absprache teilt. Von wegen Amtsgericht...