Schlüsselübergabe trotz Mietzahlung?

8 Antworten

Der Vermieter erhält die vollständige Gesamtmiete bis Mietende. Du als eine Mieterin der Mieterpartei bis zu dieser Mietzahlung gegenüber dem Vermieter genauso verpflichtet wie dein Ex.

Deshalb bist deine Meinung "Kein Schlüssel > keine Mietzahlung" falsch. Ich glaube zu wissen, dass du damit die Teilmiete meinst, die du bisher deinem Ex übergeben hast, damit er unter Hinzufügung seiner Teilmiete die Gesamtmiete an den Vermieter übergibt.

Innerparteilich möge es dazu einen mündlichen Vertrag geben, der aber kein Mietvertrag ist. Darum kann auch hier eine vertragbrechende Handlung nicht Wirksamkeit erlangen, weil freiwillig ein Schlüssel herausgegeben wurde.

Unterm Strich: Du behältst deinen Schlüssel bis zur Herausgabe der gemeinsamen Mietwohnung an den Vermieter nach Mietende. Eine Klage deines Ex auf Herausgabe der Schlüssel würde nur zu einem finanziellen Desaster deines Ex führen. Er könnte zur Wahrung seiner Privatsphäre ja auch eine andere Wohnung nutzen, zu der du keinen Zutritt hast.

Das Anwaltsgetöse ist redundant.

Jeder von euch haftet gesamtschuldnerisch für die Miete.

Selbstverständlich hast du bis zum 31.08.2019 das Recht auf einen Schlüssel und auch jederzeit das Recht, die Wohnung ohne Vorankündigung zu betreten.

Wenn dein Ex dir den Zutritt verwehren würde - z.B. durch Austausch des Schlosses - könntest du die Wohnung sogar öffnen lassen.

Natürlich könnt ihr im Innenverhältnis (den Vermieter muss das nicht interessieren) vereinbaren, dass nur dein Ex einen Schlüssel hat und du dich im Gegenzug nicht an der Miete beteiligen musst.

Das ändert allerdings nichts daran, dass du gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet wärst, wenn dein Ex die Miete nicht vollständig oder gar nicht bezahlen würde.

Dazu müsste ein handfester Vertrag zwischen meinem Ex und mir geschlossen werden, dass er sich ab Schlüsselübergabe um die Mietzahlung kümmert?

Ich würde dazu einen Rechtsanwalt befragen, den Schlüssel einfach zu behalten , ist ein großes Risiko. Natürlich hättest du das Recht bis 31.08. dort zu wohnen, aber du hast die Wohnung von dir aus verlassen. Und es besteht kein eheähnliches Verhältnis mehr, schon aus dem Grund kann sich die Rechtslage geändert haben. Desweiteren nimm mal an, in dieser Wohnung würde etwas gestohlen werden, und die Einbrecher würden vielleicht auch noch randalieren. Aber mit Bestimmtheit kann ich nichts sagen, warne nur davor, sich auf gute Frage zu erkundigen. Vielleicht wäre die beste Möglichkeit, mit dem Vermieter einen Übergabetermin zu vereinbaren, ihm deine Teilmiete bis August in die Hand zu drücken und er entläßt dich dann offiziell aus dem Mietvertrag.

Das Mietverhältnis besteht zwischen dir (sowie deinem Freund) und dem Vermieter.

Ob du deinem Freund den Schlüssel überlässt (wovon ich abraten würde), ändert an deinem Mietvertrag überhaupt nichts.

Aber im Vertrag ist ja auch festgelegt, dass ich die Wohnung betreten darf wann ich will 🤨

@laboniii

Ja, sicher, das kannst du ja auch. Wenn du deinem Freund den Schlüssel überlässt und dich dadurch aussperrst, dann ist das dein Problem und ändert nichts daran, dass du Mieterin bist. Kannst auch den Schlüsseldienst rufen.

Du brauchst den Schlüssel erst zum 31.8 abgeben, wenn eine Übergabe stattgefunden hat.

alternativ findet die Übergabe jetzt statt, dann bist du aber aus dem Mietvertrag entlassen und musst auch keine Miete zahlen

alternativ findet die Übergabe jetzt statt, dann bist du aber aus dem Mietvertrag entlassen und musst auch keine Miete zahlen

Wenn der Vermieter sich darauf einlässt und der Mitmieter ebenso. Scheint doch ehr fraglich.

@kevin1905

Eben, dann ist die Übergabe erst zum 31.8

Dazu müsste aber ein Schreiben verfasst werden, das sowohl der Ex als auch der Vermieter unterschreiben müssen. Kein Schlüssel - keine Miete.

@laboniii

Ja, das ist richtig

@Lysandra13

Nein, das ist falsch, weil hier nur eine Teilmiete der FS gemeint ist.