Wieviel Platz darf ich in der Doppelgarage beanspruchen?
Ich habe die eine Hälfte einer Doppelgarage gemietet. Bei mir steht jedoch kein Auto drin, sondern Möbel und Regale, deren Inhalt ich für meinen Beruf brauche. Der Vermieter wußte das vorher und war einverstanden. Nun habe ich Ärger mit dem Mieter der anderen Garagenhälfte. Er behauptet, er hätte Anspruch darauf, seine Autotür (Beifahrerseite) in der Garage aufmachen zu können, damit sein Sohn da einsteigen kann. Als mein Vormieter in der Garage ein Auto hatte, ging das, denn die beiden hatten sich so geeinigt, dass jeder den "Luftraum" des anderen mitnutzen konnte. Meine Schränke habe ich mit den Rückseiten zum Auto gestellt, um das Auto vor herabfallenden Gegenständen zu schützen. Das hatte der Autobesitzer sogar anfangs extra verlangt (wusste wohl noch nicht wie eng das wird). Der Vermieter ist eher auf der Seite des anderen, denn der wohnt schon länger in dem Haus.
6 Antworten
Dann soll er eine Wand aus Holz ein ziehen zu deinen Platz Ungunsten du bist nur Mieter mehr auch nicht also min 0,5 Meter min von deinem Platz entziehen da du es nicht als PKW Stellplatz nutzt .
Exakt die Hälfte der Doppelgarage gehört dir. Notfalls mit dem Zollstock nachmessen und die Schränke näher zu deinem Teil der Garage rücken. Es muss genügend Platz für deinen Mitmieter sein, beide Autotüren, nämlich die Fahrertür und die Beifahrertür zum Ein- und Aussteigen zu öffnen.
Es muss genügend Platz für deinen Mitmieter sein, beide Autotüren,
nämlich die Fahrertür und die Beifahrertür zum Ein- und Aussteigen zu
öffnen.
würde ich absolut nicht einsehen. wenn die garage vom platz her nicht mehr hergibt, dann hat der andere halt pech gehabt
Na das erzähl mal den Herstellern von Fertiggaragen... Möchte mal sehen wie du da beide Türen öffnest 😎
ich möchte dir sehr freundlich durch die Blume sagen dass du all deine Möbel zeitnah da raus bringst!
http://www.focus.de/auto/news/falsche-garagennutzung-kein-platz-fuer-geruempel_aid_1158980.html
Garagen
dienen vorrangig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines
Zubehörs: So lautet die Vorschrift, die die Entlastung des öffentlichen
Straßenraums zum Ziel hat. Deshalb darf eigentlich auch nur ein
fahrbereites aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes
Fahrzeug in die Garage. Und andere Dinge gehören erst recht nicht
hinein. Wer das missachtet, könnte zumindest theoretisch Probleme mit
den Behörden bekommen.
Aus Brandschutzgründen ist es zum Beispiel
nicht erlaubt Farbeimer und Lackreste in Garagen aufzubewahren.
Kraftstoffreserven bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin
sind allerdings in Kleingaragen erlaubt. Voraussetzung ist, dass der
Kraftstoff in bruchsicheren Behältern aufbewahrt wird. In Mittel- oder
Großgaragen ist die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeuges
jedoch gänzlich verboten.
Das
alles wissen viele, vermutlich sogar die meisten Bürger offenbar nicht.
Ein Stichproben-Test der „Auto Bild“ hat jetzt gezeigt, dass in
deutschen Garagen neben Farbe, Holz, Sportausrüstungen, Modeleisenbahnen
noch viele andere, streng genommen illegale Dinge lagern. Andererseits:
Die Gefahr eines „Knöllchens“ ist gering, da nur in Einzelfällen
geprüft wird. Wenn es aber passiert, wird es teuer. Bis zu 500 Euro kann
die Aufsichtsbehörde für ein festgestellten „Garagenvergehen“
verlangen.
https://www.baunetzwissen.de/brandschutz/fachwissen/sonderbauten/garagen-3152261
Vollkommen richtig.
Du darfst die Garage nicht als Lagerraum nutzen. Von daher würde ich nachgeben, sonst kann das Ärger geben und teuer werden.
http://www.rekers-beton.de/news-garagenvo-lagerraum-garage.php
Wenn du auf deiner Hälfte bleibst kann dir doch egal sein wie er in sein Auto kommt.