Bereitschaftsvergütung
Hallo..ich arbeite in einem Krankenhaus als Haustechniker.Da wir ein kleineres Haus sind,waren wir am anfang mit 2 Mann am arbeiten.mein Chef hat aber aus Kostengründen meinen Kollegen entlassen.Nun bin ich seit 2 wochen allein und habe permanent Bereitschaft.das heisst,wenn ich feierabend habe muss ich laut Chef tel.erreichbar sein.Aber es kann doch nicht sein das ich allein alles weiter machen muss,anschliessend Rufbereitschaft machen muss,und diese noch nicht mal bezahlt bekomme sondern als Überstunden abfeiern soll,was ist mit meiner Freizeit,wenn ich mal krank werde oder Urlaub?mein Chef sagt,ich darf halt nicht krank werden und Urlaub erst mal nichts..was soll ich tun,bin gerade erst aus der Probezeit raus,welche Rechten habe ich,das macht mich psychisch krank...immer erreichbar sein zu müssen..habe auch noch 10 km zur Arbeit..
4 Antworten
Nun bin ich seit 2 wochen allein und habe permanent Bereitschaft.das heisst,wenn ich feierabend habe muss ich laut Chef tel.erreichbar sein.
Da gibt es schon ein Urteil,dass der Chef nicht mehr anrufen darf,wenn Feierabend ist,weil man sonst BurnOut bekommt...
Kenne die Problematik. Arbeite ebenfalls in einem KH. Rufbereitschaft muss bezahlt werden. Ist bei uns in Anlehnung an den TVöD. Jedoch muss bei einem Bereitschaftseinsatz (wird auch anders berechnet als RB) das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Wenn ich mich dunkel entsinne, Ruhezeit nach Einsatz 11 Stunden. Du solltest dir das Arbeitszeitgesetz mal unter die Lupe nehmen. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst muss im Arbeitsvertrag mit drin stehen. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, wende dich an diesen. Ansonsten such dir was Neues.
Lass Dich von der Gewerkschaft Ver.di beraten. Die Lage ist verzwickt: Du darfst so vom Arbeitgeber nicht dauerhaft in Rufbereitschaft eingeteilt werden, da Du dann keine Möglichkeiten mehr hast, Deine Freizeit eigenständig und unabhängig von Arbeitgeberinteressen zu gestalten. (eine Berliner Arbeitsgericht hat im Falle eines Hausmeisters dies vor Jahren bereits für rechtswidrig erklärt).
Aber: Du bist in der Probezeit - ohne jegliche Begründung kann Dein Chef das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Die Rufbereitschaft in Freizeit auszugleichen, ist eigentlich vorteilhaft, denn Geld schafft keine freie Zeit, die Dir ja genommen wurde. Aber in dieser erworbenen Ausgleichsfreizeit hast Du dann ja wiederum Rufbereitschaft. In den meisten Tarifverträgen gibt es für den Arbeitgeber die Wahlfreiheit zwischen Geldleistung und Freizeitausgleich.
In einem Krankenhaus gibt es immer einen Betriebsrat oder Personalrat - dem müsste das Problem bekannt gemacht werden und der müsste dann auch handeln. Die Leute von Ver.di kennen die Betriebsräte und können für Dich eine vernünftige und risikoarme Lösung suchen.
Eine Rufbereitschaft sollte schon bezahlt werden müssen. Das steht dir mit Sicherheit zu. Bei uns (ich mache das alle 14 Tage für eine Woche) wird pro Tag 8€ bezahlt nur für die Bereitschaft. Muss man los, sind das dann extra Überstunden. Also, da müsste man mit dem Chef reden, das das nicht so geht. Was steht denn im Arbeitsvertrag? Falls er sich richtig stur stellt, müsste man sich an höhere Stelle erkundigen.....aber wo, weiß ich auch nicht. Aber so würde ich das nicht akzeptieren. Das ist ja Ausbeutung.