Allgemeiner verstoß mit Cannabis?

4 Antworten

Bei solchen Sachen gilt grundsätzlich:

"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!'

Du musst einer Vorladung der Polizei nicht folgen (außer diese kommt vom Staatsanwalt/Richter), Du musst auch keine Aussage machen. Dieses Recht steht Dir per Gesetz zu, niemand muss sich in Deutschland selbst belasten.

Das wird auch nicht negativ ausgelegt, weil es halt so gesetzlich geregelt ist.

Spätestens wenn absehbar ist, dass die das weiter verfolgen wollen (Klage), solltest Du zum Anwalt hin.

Der wird dann die Akte anfordern und prüfen, was die überhaupt an Beweise und so haben. Dann wird der Anwalt eine Strategie aufbauen und versuchen eine Einstellung zu erwirken.

Natürlich kannst Du auch bereits jetzt zum Anwalt, ist halt ne Kostensache.

Im Zweifel immer die Aussage verweigern und nötigenfalls einen Anwalt/eine Anwältin kontaktieren.

Oder auch mal bei einer Drogenberatungsstelle nachfragen, die machen oft auch Rechtsberatung :)

Niklas19838 
Fragesteller
 18.03.2018, 14:10

Da steht aber auch Besitz oder kauf (also auf der Seite wozu sie den link gepostet haben`) ich habe nämlich nichts verkauft.

Wippich  18.03.2018, 14:15
@Niklas19838

Dann weisst du doch was du darunter verstehen kannst.

Kommt auf die Menge und vieles an.

Auch ohne vorstrafe kann man ins Gefängniss bekommen.

Kommt drauf an wie alt du bist

Niklas19838 
Fragesteller
 18.03.2018, 13:58

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Medikalred  18.03.2018, 14:37

Dann wird es deinen Eltern mitgeteilt vielleicht aber viel schlimmeres glaube ich nicht