Vorfahrt genommen aber der gegner hatte 0,9 Promille
Hallo zusammen, am samstag hat meine frau die vorfahrt von einem mann genommen, der mann hat gepustet und er hatte 0,9 promille, Jetzt sagt jeder zu mir ich soll zum anwalt gehen, das problem ist das wir kein rechtschutz haben , macht das sinn weil unser auto einen wert von 3000-3500 euro hat. wenn es vor gericht geht wieviel recht würden wir bekommen ? er ist ungebremst bei meiner frau reingefahren alle beide autos totalschaden, zum glück hat sich keiner verletzt.wenn wir keine ahnung 30% bekommen, würde sich das garnicht lohnen, anwaltkosten gerichtkosten gutachten usw.Eigentlich will ich auch nicht den Unfallgegner ärgern er hat sowiso genug ärger weil er alkohol hatte, meine frau hat ja die vorfahrt misachtet. wer hat schonmal solche erfahrungen gemacht oder was würdet ihr mir raten. Danke im voraus mfg.
8 Antworten
Ich würde dir raten,folgendes zu lesen: AUTO-PRESSE de,: Keine Teilschuld trotz Alkohol am Steuer.In Kurzform,Wird ein betrunkener Autofahrer schuldlos in einen Unfall verwickelt,trägt er KEINE TEILSCHULD.Voraussetzung ist,dass auch ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht mehr verhindern können.Jetzt zu beweisen,dass der Unfallgegner den Unfall hätte vermeiden können,wenn er keine 0.9 gehabt hätte,dürfte schwerfallen.Vorteilhafter für deine Mutter wäre,er hätte 2.9 gehabt.Aber eine Rechtsauskunft bei einem Verkehrsanwalt einzuholen könnte nicht schaden.
Ich meinte natürlich deine Frau.Wollte deine Mutter da nicht mit reinziehen
Ja da freut man sich doch. Mit 0,9 Promille beim Gegner ist das doch viel angenehmer.
2.9 Promille wäre angenehm.0.9 interessieren überhaupt nicht.Lies mal entsprechende Gerichtsurteile.
Wenn deine Frau nicht zugegeben hat am Unfall schuld gewesen zu sein, hast du gute Chancen. Selbst für den schlechtesten Anwalt sollte es möglich sein, die 0,9 Promille zu deinen Gunsten auszunutzen. Ob du so perfid sein möchtest, bleibt dir überlassen, rentieren würde es sich alle mal.
Meine eigene Überlegung ist folgende:
Ursächlich für den Unfall ist der Umstand das deine Frau die Vorfahrt missachtet hat, also die Verursacherin ist. Inwieweit der Unfall durch Aufmerksamkeit eines nüchternen Unfallgegners verhindert hätte werden können liegt letztendlich in der Abwägung des Richters. Im Vorfeld werden vermutlich das die beteiligten Versicherungen bereits ausfechten. Bei deinem Autoversicherer würde ich da mal anfragen. Und wart erst mal ab wie die Sache sich entwickelt. Einen Anwalt konsultieren kannst du immer noch...
Was sollen die Versicherungen ausfechten,ohne das ein richterlicher Entscheid vorliegt.Die Rechtslage wird nicht von Versicherungen bewertet.Das kann sich sehr lange hinziehen,weil Versicherungen alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen
Hallo,
es liegt eine Teilschuld deiner Frau vor, da sie gegen die Vorfahrtsregel (Straßenverkehrsordnung) verstoßen hat. Jedenfalls wird so die Versicherung des Unfallgegners argumentieren, wenn die Polizei diesen Tatbestand in ihrem Protokoll aufgenommen hat.
Der Unfall hätte sich durch die Mißachtung auch zugetragen, wäre der Unfallgegner nicht alkoholisiert gewesen. Oder hätte sie einem anderen an seiner Stelle die Vorfahrt genommen.
Gruß
Mikaele
Ich würde eher behaupten,die Versicherung der Frau wird versuchen dem Unfallgegner eine Teilschuld wegen der 0.9 Promille anzuhängen.Aber da eine Versicherung die Rechtslage nicht zu bewerten hat,muss sie schon einen Richterspruch abwarten.Der Unfallgegner wird verknackt wegen der Promillefahrt,aber das sind 2 Paar Schuhe.Ansonsten pflichte ich dir bei.Da gibt es Urteile,wo 0.9 Promille ohne Belang sind