Vorfahrt genommen aber der gegner hatte 0,9 Promille

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Ich würde dir raten,folgendes zu lesen: AUTO-PRESSE de,: Keine Teilschuld trotz Alkohol am Steuer.In Kurzform,Wird ein betrunkener Autofahrer schuldlos in einen Unfall verwickelt,trägt er KEINE TEILSCHULD.Voraussetzung ist,dass auch ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht mehr verhindern können.Jetzt zu beweisen,dass der Unfallgegner den Unfall hätte vermeiden können,wenn er keine 0.9 gehabt hätte,dürfte schwerfallen.Vorteilhafter für deine Mutter wäre,er hätte 2.9 gehabt.Aber eine Rechtsauskunft bei einem Verkehrsanwalt einzuholen könnte nicht schaden.

011100  26.04.2012, 18:08

Ich meinte natürlich deine Frau.Wollte deine Mutter da nicht mit reinziehen

Ja da freut man sich doch. Mit 0,9 Promille beim Gegner ist das doch viel angenehmer.

011100  24.04.2012, 12:05

2.9 Promille wäre angenehm.0.9 interessieren überhaupt nicht.Lies mal entsprechende Gerichtsurteile.

Wenn deine Frau nicht zugegeben hat am Unfall schuld gewesen zu sein, hast du gute Chancen. Selbst für den schlechtesten Anwalt sollte es möglich sein, die 0,9 Promille zu deinen Gunsten auszunutzen. Ob du so perfid sein möchtest, bleibt dir überlassen, rentieren würde es sich alle mal.

Meine eigene Überlegung ist folgende:

Ursächlich für den Unfall ist der Umstand das deine Frau die Vorfahrt missachtet hat, also die Verursacherin ist. Inwieweit der Unfall durch Aufmerksamkeit eines nüchternen Unfallgegners verhindert hätte werden können liegt letztendlich in der Abwägung des Richters. Im Vorfeld werden vermutlich das die beteiligten Versicherungen bereits ausfechten. Bei deinem Autoversicherer würde ich da mal anfragen. Und wart erst mal ab wie die Sache sich entwickelt. Einen Anwalt konsultieren kannst du immer noch...

011100  24.04.2012, 12:46

Was sollen die Versicherungen ausfechten,ohne das ein richterlicher Entscheid vorliegt.Die Rechtslage wird nicht von Versicherungen bewertet.Das kann sich sehr lange hinziehen,weil Versicherungen alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen

Hallo,

es liegt eine Teilschuld deiner Frau vor, da sie gegen die Vorfahrtsregel (Straßenverkehrsordnung) verstoßen hat. Jedenfalls wird so die Versicherung des Unfallgegners argumentieren, wenn die Polizei diesen Tatbestand in ihrem Protokoll aufgenommen hat.

Der Unfall hätte sich durch die Mißachtung auch zugetragen, wäre der Unfallgegner nicht alkoholisiert gewesen. Oder hätte sie einem anderen an seiner Stelle die Vorfahrt genommen.

Gruß

Mikaele

011100  24.04.2012, 12:01

Ich würde eher behaupten,die Versicherung der Frau wird versuchen dem Unfallgegner eine Teilschuld wegen der 0.9 Promille anzuhängen.Aber da eine Versicherung die Rechtslage nicht zu bewerten hat,muss sie schon einen Richterspruch abwarten.Der Unfallgegner wird verknackt wegen der Promillefahrt,aber das sind 2 Paar Schuhe.Ansonsten pflichte ich dir bei.Da gibt es Urteile,wo 0.9 Promille ohne Belang sind