Vorbestraft nach England reisen?

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das ist hier kein problem, du bist in der Eu und england auch-du zeigst deinen pass-fertg. wenn du hier bleiben willst und arbeit suchst wird oft eine oder mehrere referenzen verlangt- nur bei ganz speziellen taetigkeiten so etwas wei ein polizeiliches fuehrungszeugnis

inicio  21.03.2010, 17:26

wie gesagt, referenzen sind wichtig -also von deinem ehemaligen chef/vermieter/freund etc... hier ist die arbeitslosigkeit zum teil auch sehr hoch. aber in pflege, gastronamie etc wird immer gesucht. am besten du schaust in die lokalen werbezeitschrift oder beim jobcenter/recruitment center vorbei

Sehr wahrscheinlich interessiert sich keiner dafür, so lange Du Dir in England nicht irgendwann auch etwas einhandelst. Man weiss zwar nicht, was die schon alles hintenrum machen, aber im Normalfall sollten Deine Daten so lange sicher sein, bis ein Land, z.B. falls Du dorthin einwandern willst, ein Führungszeugnis verlangt ! Bei einer ganz normalen Einreise wird wohl nur überpdüft, ob Du dort schon was ausgefressen hast.

voodoochile 
Fragesteller
 21.03.2010, 10:12

nehmen wir ma an, ich will ein jahr in england bleiben und entschließe mich in diesem jahr für immer in england zu bleiben (vorrausgesetzt ich find dort en job und alles), wie problematisch könnte es noch werden mit meim vorstrafenregister?

ich hab vor 7 jahren mal 6 monate wegen schwerer körperverletzung (ich hab en nazi verprügelt) im jugendgefängnis verbracht. ansonsten bin ich nur zu ordnungsstrafen wegen sachbeschädigung (skateboard fahren)und ruhestörung (skateboard fahren) verurteilt wurden.

wie große probleme könnte ich bekommen, falls ich mich entscheiden sollte, in england zu bleiben?

Vagabundo  21.03.2010, 12:51
@voodoochile

Innerhalb der EU geht das problemlos, denn Du hast unbeschränktes Aufenthaltsrecht in jedem Mitgliedsstaat. Ausserdem werden Straftaten nach 8 Jahren aus dem FühZeu gestrichen, soweit nix neues dazukommt. ;-)

Das ist hier kein problem, du bist in der Eu und England auch-vdu zeigst deinen pass-fertig. Hier findest du mehr Infos zu England:

http://www.derpart24.de/danielamigliaccio/experten-blog/london.html

Freizuegigkeit innerhalb der EU kein Problem mit Vorstrafen, Ausnahme: Einreise, wenn gerade ein Land die Grenze zu macht bzw. strenger kontrolliert. Dieses kommt gelegentlich vor, bei Fussball Events zur Vorbeugung von Massenkravalle; oder nach Terroranschlaege als Fahndungsmassnahme. Gute Reise

Google hat mir das Thema angespült. Bis zum Brexit kein Problem, danach schon. Nach dem Brexit gilt folgendes:

Geldstrafe oder weniger als 6 Monate Haft -> 5 Jahre Einreiseverbot nach Bezahlung, Absitzen oder endgültigem Erlass der Reststrafe, danach nur noch mit Visum. Visum wird nur für EINMALIGE Einreise erteilt, persönliche Vorsprache beim ZUSTÄNDIGEN Kosnulat notwendig, Kosten ca. 200 EUR.

mehr al 6 Monate Haft, jedoch weniger als 5 Jahre -> 10 Jahre Einreiseverbot nach Verbüssung der Strafe, danach nur mit Visum

mehr als 5 Jahre -> Keine Chance mehr, lebenslanges Einreiseverbot.