Verbeamtung und Diabetes I

5 Antworten

Deine Krankheit solltest Du auf keinen Fall verschweigen. Ob Du dann auf Dauer in ein beamtenrechtliches Arbeitsverhältnis aufgenommen wirst kann jetzt keiner einschätzen. Die private Krankenkasse wird Dir einen Risikotarif geben, das heißt Zuschläge wegen chronischer Erkrankung berechnen, aber das nennt sich sicher anders, Denn als Diabetiker bist Du ein Risikofall, auch wenn man mit einem Diabetes 100 Jhre alt werden kann.

Kematef  21.12.2013, 01:20

Ob Du dann auf Dauer in ein beamtenrechtliches Arbeitsverhältnis aufgenommen wirst kann jetzt keiner einschätzen

Das ist auch hier nicht die Frage!

Die private Krankenkasse wird Dir einen Risikotarif geben, das heißt Zuschläge wegen chronischer Erkrankung berechnen, aber das nennt sich sicher anders,

auch falsch - die PKV wird der Antragstellerin empfehlen, bis zum Statuswechsel zum B.a.P. in der GKV zu bleiben und danach über die Beamten-Öffnungsklausel mit einem max.Zuschlag von 30 % einen Antrag für eine PKV zustellen.

http://www.fid-gesundheitswissen.de/innere-medizin/diabetes-mellitus/diabetiker-als-beamte/

Diabetiker als Beamte

Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, durchläuft unter anderem eine Gesundheitsprüfung. Die örtlichen Gesundheitsämter untersuchen Anwärter auf ihre Tauglichkeit. Stellt der Amtsarzt gesundheitliche Einschränkungen fest, die erwarten lassen, dass der Anwärter während seiner Laufbahn dienstunfähig werden könnte, kann er eine Verbeamtung ablehnen.

Ablehnung aufgrund von Folgeerkrankungen Ende Januar entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass man eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigern kann. Der Antrag eines jungen Lehrers in Nordrhein-Westfalen auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ging dieser Entscheidung voraus.

Den Antrag lehnte das Bundesland mit der Begründung ab, dass er die für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung nicht mitbringe. Dies stütze man auf eine hohe Wahrscheinlichkeit von Folgeerkrankungen, welche bei Diabetes besteht. Sie führt unter Umständen dazu, dass der Bewerber vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig ist. Das Argument des Bewerbers, dass er solche Folgen bei guter Blutzucker- und Blutdruckeinstellung sowie gesundheitsbewusstem Lebensstil verringern kann, wies das Gericht ab.

Diskriminierung von Diabetikern „Wir halten die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für falsch.“ Dies äußern Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Mitglied im Ressort Soziales/Patientenrechte von diabetesDE – Deutsche DiabetesHilfe sowie Jan Twachtmann, ebenfalls Jurist und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M).

„Das Urteil überrascht angesichts der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der bis dahin ergangenen Rechtsprechung nicht. Trotzdem ist es nicht abwegig, hierin eine unzulässige Diskriminierung chronisch kranker Menschen zu sehen“, so Oliver Ebert. „Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass man Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten nicht in das Beamtenverhältnis übernimmt.“

Tipp: Schwerbehindertenstatus erlangen! Jan Twachtmann erläutert: „Die gesundheitlichen Anforderungen an einen Beamtenstatus sind hoch. Man verbeamtet lediglich Anwärter, die die Gewähr bieten, dauerhaft und bis zum Erreichen der Altersgrenze dienstfähig zu sein. Unserer Auffassung nach rechtfertigt die Krankheit Diabetes mellitus nicht die Annahme, dass Anwärter früher in Rente gehen. Vielmehr kommen hier zusätzliche Erkrankungen hinzu.“ Dies bestätigt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Kinderkrankenhauses auf der Bult in Hannover. „Diabetes mellitus an sich muss nicht zu einer Dienstunfähigkeit führen.“

Dies unterstreichen Untersuchungen der Techniker Krankenkasse und der AOK Rheinland. Trotzdem beziehe sich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster auf Beamtenanwärter, die unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie etwa Diabetes mellitus leiden, sich aber nicht auf einen Schwerbehindertenstatus berufen. Für Menschen mit Diabetes, bei denen ein Arzt eine Schwerbehinderung feststellte, sei eine Verbeamtung unproblematisch. Es dürfen nur ansonsten keine erheblichen Folgeerkrankungen oder Beeinträchtigungen vorliegen.

man kann ggf. behaupten dass die krankheit vorher sich nicht manifestiert hat

Kematef  18.12.2013, 14:10

und was bedeutet dies?

Dass man sich den Versicherungsschutz erschwindeln soll - also fehlerhafte Angaben im Versicherungsantrag machen soll?

amidon  18.12.2013, 14:20
@Kematef

wieso? diabetes typ 1 kann in jeden alter ausbrechen...

Kematef  19.12.2013, 14:15
@amidon

sicher - und was willst Du damit sagen ?

Was du Beamtenkrankenkasse nennst, das ist wohl die staatliche Beihilfe. Eine Krankenkasse im eigentlichen Sinn ist das nicht, es ist der Staat, wo du deine Rechnungen einreichst. Du bekommst dann einen bestimmten Prozentsatz erstattet. In rheinland-Pfalz bei meinen Schwiegereltern war das 80% aller Kosten.
Um den Rest muss man sich selbst kuemmern z.B. mittels einer eigenen Zusatzversicherung. Die kannst du wahrscheinlich aber auch dort abschliessen, wo du die ganze Zeit voll versichert warst.

Kematef  18.12.2013, 14:14

In rheinland-Pfalz bei meinen Schwiegereltern war das 80% aller Kosten.

Also sind die Schwiegereltern schon im Ruhestand und die mtl. Einkünfte liegen unter 1.940 €.

Was hat dies jetzt mit einer Studien-Referendarin in Baden-Württemberg zu tun.

Als Beamter bist du (in NRW) beihilfeberechtigt - egal ob Diabetes oder nicht. Allerdings erhältst du nur einen Teil der Kosten erstattet (50 %). Für den "Rest" musst du dich privat versichern. Da könnte es dann die bekannten Probleme geben.

Kematef  18.12.2013, 14:11

Völlig richtig - Probleme gibt es und zwar keinen Versicherungsschutz als B.a.W.