Vor Polizeikontrolle fliehen. Folgen?.

10 Antworten

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Hallo toni

vergesse die anderen Antworten, sie sind alle falsch, siehe:

TBNr. 128/129 BKat.

Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

50€ und 3 Punkte

das wars!

Tilo100  26.08.2013, 18:32

Es gibt ja einen Grund warum toni 206 oder sein Kumpel vor der Polizei geflohen ist. Das müsst ihr natürlich auch noch berücksichtigen. Mit ein paar Punkten in Flensburg ist das auf keinen Fall abgetan. Das Ding ist richtig ernst.

Gruß Tilo 100

ginatilan  26.08.2013, 21:16
@Tilo100

klar gibt es noch einen Grund, das war aber nicht die Frage

ginatilan  27.08.2013, 17:14
@ginatilan

danke für den Stern

Die Flucht als solche ist nicht strafbar und erfüllt keinen Straf- oder Bußgeldtatbestand.

Wenn jemand zum Beispiel auf der Strasse von einem Polizisten angesprochen wird und gibt dann Kniegas und ist letztlich noch scheller als seine Verfolger hat das keine Rechtsfolgen. Anders sieht es schon aus wenn er als Autofahrer das Haltezeichen der Polizei missachtet, das ist aber bereits angeführt worden. Schubst er aber den Polzisten der ihn anspricht zur Seite, ist es schon Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine Straftat.

Sie werden eine Fahndung aufgeben, da sie vermuten werden das derjenige der geflohen ist etwas verheimlicht. Wenn man wirklich etwas getan hat könnte es passieren das die Strafe schlimmer ausfällt als wenn man sich gleich gestellt hätte.

Naja, wenn sie dich nicht mehr bekommen, dann ist es wie mit allem: nicht erwischt = keine Strafe. Der Bestand der Straftat in Form von Widerstand gegen die Staatsgewalt und Behinderung derselben bei Ausübung der ihr auferlegten Pflichten ist immer noch vorhanden.

ginatilan  26.08.2013, 16:55

. Der Bestand der Straftat in Form von Widerstand gegen die Staatsgewalt und Behinderung derselben bei Ausübung der ihr auferlegten Pflichten ist immer noch vorhanden.

der war noch nie vorhanden

Artus01  26.08.2013, 18:58
@ginatilan

Stimmt, nennt sich Wiedersand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB). Trifft aber nach der ursprünglichen Frage ebenfalls nicht zu, die Flucht als solche ist nicht strafbar.

Wenn du erfolgreich geflohen bist, erwarten dich meiner Meinung nach keine Folgen :D