Urintest verweigern, Folgen?

10 Antworten

Hallo,

da es sich um freiwillige Tests handelt, kannst du sowohl den Atemalkoholtest, als auch den Drogentest (gibts nicht nur mit Urin, sondern auch mit Speichel) verweigern.

Besteht jedoch ein Anfangsverdacht (unsichere Fahrweise, Alkoholgeruch, drogentypische Ausfallserscheinungen) werden dich die Kollegen zur Abklärung deiner Fahrtauglichkeit mit zur Blutentnahme nehmen.

Diese ist auf der einen Seite unangenehm, gleichzeitig kostet sie ~150€ (Blutentnahme + Auswertung). Aber: Wenn keine Stoffe in deinem Blut gefunden werden (also 0,0 Promille und keine Abbauprodukte von Betäubungsmittel), musst du diese Kosten nicht übernehmen.

Zusätzlich wird evtl. dein Fahrzeugschlüssel für 24 Stunden in Verwahrung genommen, da der Beamte ja nicht sagen kann, ob du aktuell fahrtauglich bist. Ist aber eher nicht die Regel.

Um oben genannte Folgen zu vermeiden, nehmen die meisten Verkehrsteilnehmer an den freiwilligen Tests teil.

Aber wie gesagt, du kannst sie verweigern, das ist dein Recht.

Sollte ein Anfangsverdacht gegeben sein, wenn man bspw. etwas getrunken hat, würde ich Tests verweigern. Das kostet eventuell dann etwas mehr Zeit (Fahrt zu Wache, Warten auf richterlichen Beschluss), aber bis dahin sinkt auch der Alkoholgehalt im Blut.

Nichtsdestotrotz: Fahren bitter immer nur nüchtern und nicht unter Drogeneinfluss! Sollte das auch einbehalten werden, einfach kooperativ zeigen. Schließlich machen sie nur ihren Job und das ist auch gut so!

Und an alle die sagen dass das den Bullen einen Grund liefert ihn mitzunehmen weil er sich dadurch verdächtig macht: Nein das stimmt nicht! Das Gesetz besagt dass man erst bei eindeutigen Hinweisen: komisches Verhalten (als wäre er auf Drogen), (Marihuana-) Geruch etc. Eine Verweigerung gilt nicht als Beweis. Damit die Herren in Blau sich aber Zeit sparen können wird oftmals etwas dazu gedichtet wie eben zB starker Geruch etc.

Klar. Das ergibt sich aus dem Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss. Wenn es einen Anfangsverdacht für eine Fahrt unter Alkohol-/ Drogeneinfluss gibt, dann machen die sowieso eine Blutprobe - egal ob vorher ein Wischtest oder eine Urinprobe stattgefunden hat oder nicht.

Ja "darfst" du  mit den Folgen, daß sie dich auf die Wache mitnehmen und (mit richterlichem Beschluss) ein amtlich bestellter Arzt dir Blut abnimmt, einen Abstrich macht und dich zum Urintest bittet. Aufenthalt: 1-2 Stunden...

Ohne konkreten Verdacht wird die Polizei keine richterliche Anordnung anfordern. Wenn zudem noch eine solche richterlich angeordnete Blutprobe dann negativ wäre, wäre das für die Beamten nicht gerade angenehm.

@vierfarbeimer

Bei dem Verhalten ist ein Anfangsverdacht gegeben, der ein solches Prozedere rechtfertigt.

@ThommyHilfiger

Nein, das bloße Verweigern reicht nicht für einen Anfangsverdacht.

@vierfarbeimer Ein Bluttest der angeordnet war und negativ ausfällt wird keine Probleme mit sich bringen.