Hausüberschreibung an die Enkelin

5 Antworten

Er kann sein Haus überschreiben, wem er will. Sollte er noch 10 Jahre leben, bist Du auf der sicheren Seite und musst Deine Mutter nicht auszahlen. Jedes Jahr, gehören 10% vom Haus sicher Dir. Sollte er in 4 Jahren versterben, hast Du einen sicheren Anteil von 40% der Rest von 60 % würde dann in die Erbmasse fließen, woraus auch Deiner Mutter ein Anteil zusteht, wenn sogar nicht alles, wenn Dein Großvater es vorher nicht anders schriftlich fixiert hat.

Papamobil 
Fragesteller
 01.03.2012, 21:22

Mit dieser Antwort komme ich ja schon in meinen Gedanken etwas weiter .Teilt sich da der Anteil zwischen meiner Mutter und meinem Bruder , ich bin nämlich davon ausgegangen das ich vom wert des Hauses die Hälfte meinem Bruder geben soll , wie sieht das jetzt aus ? lg

Flitzpiepje  01.03.2012, 21:35
@Papamobil

Wenn er es Dir schenkt, dann gehört es nach 10 Jahren Dir. Wenn er Dich schriftlich verpflichtet, Deinen Bruder auszuzahlen, dann musst Du es. Wenn nicht, hat er keine Erbansprüche, denn die einzige Erbin ist Deine Mutter (vorausgesetzt sie hat keine weiteren Geschwister). Ihr beerbt lediglich Eure Mutter habt aber keinen direkten Erbanspruch gegenüber Euren Großvater. Außer er bestimmt dies testamentarisch, dann steht Deiner Mutter aber immer noch der Pflichtteil zu, in diesem Fall 50%

imager761  02.03.2012, 07:54
@Papamobil

Dein Bruder hat mit der Übertragung nichts zu tun :-O

Da er wie du keine Erben des Großvaters sind, hatr er keine Ansprüche.

Das ist, wie die verlangte Zahlung an deinen Btruder, eine großzügige, einseitige Schenkung zum Nachteil seiner Tochter, der Alleinerbin.

Über die Risiken dieser Schenkung habe ich ja bereits ausführlich kommentiert.

imager761  02.03.2012, 07:57

Das übersieht leider den vollständigen Rückübertragungsanspruch des Großvaters im Fall der Verarmung oder Pflegebedürftigkeit auf 10 Jahre :-O.

Bei Grundsicherungsanspruch wird das Sozialamt genau den amtlich vornehmen :-(

Nach der gesetzliche Erfolge würde dein Mutter als einziges Kind den gesamten Nachlass deines Großvaters erben.

Daß sie nicht in das Haus ziehen möchte bedeutet ja nun nicht, daß sie auf den Wert ihres Erbes verzichtet.

Überschreibt er lebzeitig wesentliche Vermögenswerte an dich, könnte sie, oder, vorverstorben, dein Bruder Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen: der Übertragungswert würde, jährlich 10% fallend, dem Nachlass wieder hinzugerechnet und aus diesem erhöhten sog. fiktiven Reinnachlass bemessen sich Pflichteilsansprüche der Erben.

Hier würde ich sowohl vom Bruder als auch der Mutter einen notariellen Erbverzicht unterschreiben lassen, so sie denn zu deinen Gunsten leichtfertig auf den Vermögenswert verzichten mag.

Dennoch bleibt ein Risiko: kann der Großvater später einmal seine Pflegekosten nicht selbst bestreiten, kann deine Mutter keinen Unterhalt bezahlen, fiele das Haus innerhalb von 10 Jahren wieder dem Großvater zu, wenn Grundsicherung (Sozialhilfe) gewährt werden müßte.

G imager761

Deine Mutter hat schon beim Tod der Oma etwas erben müssen.

Und jetzt hat sie auch noch den Pflichtteil vom Opa.

Falls nichts anderes geschrieben steht,ist deine Mutter als Tochter die rechtmässige Erbin.Ausser sie wurde enterbt.Es spielt keine Rolle ob sie da mal einzieht oder nicht.

ja du musst deine mutter auch aus zahlen