Steuerklassen bei verheirateten mit getrennten wohnungen?

4 Antworten

Erklärt das Haus zur Ehewohnung und tragt die Adresse als gemeinsame Adresse in die Steuererklärung ein und gut ist.

Wenn Ihr gemeinsam erklärt, dass Ihr nicht mehr getrennt lebt, ist der Fall erledigt.

Der Text ist ohne Absatz viel zu lang, so dass ich ihn nicht lesen konnte.

Aber mal grundsätzlich so viel. Wenn man im Jahr einen Tag nicht mehr getrennt gelebt hat, also zusammen einen Haushalt geführt hat, weil man der Liebe eine Chance geben wollte, hat man Anspruch auf Zusammenveranlagung in dem Jahr.

Wenn die Versuche scheitern und nur von kurzer Dauer sind, ist das Finanzamt dennoch skeptisch und man muss gut begründen/nachweisen.

Einfache Mitteilung an das Finanzamt genügt.

Warum macht er nicht euer Haus als Erstwohnsitz und die Wohnung als Zweitwohnsitz, dann ist doch alles in Ordnung und ihr lebt offiziell zusammen, an eurem Zusammenleben ändert sich dann nichts. 

Da meldet Euch doch wieder als Zusammenlebend, wo er dann schläft ist doch dem Finanzamtsmitarbeiter egal. Manche Frau sieht ihren Mann Monatelang nicht weil er irgendwo auf ner Bohrinsel arbeitet. Der woht trotzdem noch zu hause.