Lebenslanges Wohnrecht ohne Grundbucheintrag

3 Antworten

Das Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen sein um zu gelten.

Alle Besitzer müssen hier eine Zustimmung erklären

Dazu ist ein Notar notwendig.

klapspaten 
Fragesteller
 10.06.2011, 18:14

Danke für die schnelle Antwort. Das heißt also, das das Wohnrecht per Testament verfügt, keine Gültigkeit hat.Somit hat die Lebenspartnerin kein Anrecht auf das kostenfreie Wohnen in dieser Wohnung.Wenn wir Kinder unsere Zustimmung zur Eintragung ins Grundbuch nicht geben, was passiert dann mit der Wohnung?

t124terra  13.06.2011, 11:47
@klapspaten

In einem Testament kann man nur überseine Sachen Verfügen nicht aber über den Besitz anderer. Darum muss ein Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen werden. Alle Besitzer müssen damit einverstanden sein


Die Wohnung könnt ihr als Besitzer verkaufen. Die Mieter der da wohnt, behält sein Mietvertrag und muss dann den Mietzins an den neuen Besitzer zahlen. Wenn die Wohnung versteigert wird, verliert der Mieter auch seinen Mietvertrag und muss eventuell ausziehen oder einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Vermieter schliessen

Fiction420  06.11.2011, 14:37

Gibt es für sowas auch keine Ausnahmen? In meinem Fall ist es so, das ich mit 3 weiteren Geschwistern und meiner Mutter in einer Erbengemeinschaft bin. Mein Vater ist 2006 verstorben und diese Erbengemeinschaft besteht seitdem. Mittlerweile hat meine Mutter einen neuen Lebensgefährten und möchte nun auch wissen, ob dieser sich in diese Erbengemeinschaft "reinmogeln" kann. Er äußerte auch schon Dinge wie "Lebenslanges Wohnrecht" usw. Ich möchte gern wissen, ob es durch irgendwelche Hintertürchen möglich ist, sich in diese Gemeinschagft mit einzubringen. Vieleicht durch irgendwelche Kosten, die mit der Abtragung des Kredits zu tun haben, die er übernimmt oder ähnliches, wovon z.B. wir Kinder nichts wissen.

Um ins Detail zu gehen:

Ich bin der leibliche Sohn meiner Mutter und meines Vaters. Meine Geschwister sind nur Halbgeschwister, aus erster Ehe meines Vaters.

Jetzt würde Ich gern wissen, was mir rechtmäßig zusteht (in %) und inwiefern sich der neue Lebensgefährte meiner Mutter was an sich reißen kann.

Danke schonmal im Voraus für kompetente Antworten.

Wem ausser Eurem verstorbebenen Vater gehörte denn etwas ? Das allerdings dass Eure Elter ein sog. Berliner Testament hatten. Wenn überhaupt, dann max. die Pflichtteile aus dem Anteil der Mutter.

Ihr müsstet das Testament des Vaters anfechten.

klapspaten 
Fragesteller
 10.06.2011, 18:19

Wir 3 kinder sind Erben in einer Erbengemeinschaft. Unsere Mutter ist schon vor 14 Jahren verstorben.Die Anteile aus dem Pflichtteil der Mutter haben wir damals nicht eingefordert. Nun vererbt uns der Vater die Eigentumswohnung, Das lebenslange Wohnrecht der Lebenspartnerin wurde nicht ins Grundbuch eingetragen zu Lebzeiten des Vaters. Sie möchte nun, das sie auch ins Grundbuch kommt.

Wenn Ihr Kinder Miteigentümer dieser einen Wohnung seid, kann wohl der Vater nicht darüber per Testament alleine entscheiden, wer später in der Wohnung wohnen soll. Dann hätte er Euer Einverständnis gebraucht.

klapspaten 
Fragesteller
 10.06.2011, 18:20

Wenn wir nun wollen, das sie nicht in dieser Wohnung bleibt, dürfen wir das also?