Rente mit 52?, wegen chronischer Erkrankung?

12 Antworten

Grundsätzlich sollte man zunächst mit den behandelnden Ärzten abklären, ob auch diese die LEistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als gemindert ansehen (die Ärzte werden im Zuge des Rentenverfahrens befragt).

Eine Rente muss beantragt werden. Im Antragsverfahren werden in der Regel 1 - 3 Gutachten erstellt (nicht nach Aktenlage, sondern nach persönlicher Untersuchung). Nach Bescheiderteilung kann Widerspruch eingelegt und entsprechend begründet werden.

Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, kann Klage zum Sozialgericht erhoben werden (hier besteht kein Anwaltszwang). Der Richter wird dann i. d. R. einen Gutachter seines Vertrauens mit einer erneuten Begutachtung beauftragen. Fällt auch dies negativ aus, so besteht im Sozialrecht die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu benennen. Klar im Vorteil ist hier derjenige, der weiß, welchen Arzt er hier vorschlagen kann. Das Klageverfahren kann mit Klagerücknahme, Vergleich, Anerkenntnis oder Urteil (evtl. nach Verhandlung) enden. Evtl. kann dann noch Berufungsklage eingereicht werden.

Grundsätzlich noch Folgendes: Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden und gleichzeitigem Vorliegen von Arbeitslosigkeit kommt eine sog. "Arbeitsmarktrene" in Frage, d. h. es wird dann eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt (auf Zeit).

GDB 50 hat zwar Indizwirkung, führt aber nicht zu einer EM-Rente. Dieser GdB ist wichtig bei der Altersrente für Schwerbehinderte.

Mit besten Wünschen für ein erfolgreiches Vorgehen, Petra Binsmaier

das kann nur ein Arzt entscheiden ,der muss das begutachten und wenn es beschieden wird,dann wird es jährlich geprüft,aber wenn du wirklich krank bist,stehen die Chancen doch gut,nur wird die Rente dann niedrig ausfallen.Aber ob morbus chron aussreichend sein wird...sehr fraglich?

jobriba 
Fragesteller
 01.03.2011, 09:54

Ich habe Colitis Ulcersa, der Darm wird sicherlich in den nächsten Jahren raus müssen. Habe die Krankheit seit 1992, seit 1998 fast durchgehender Schub mit bis zu 20 blutigen Stuhlgangen täglich. Hatte eine Toilette neben meinem Büro, deshalb hab ich mich auch nie krankschreiben lassen. Gehe seit 13 Jahren zur jährlichen Kontrolle.

jobriba 
Fragesteller
 02.03.2011, 16:22

Hallo , es ist nicht Morbus Chron sondern Colitis lcerosa. Das ist der Dickdarm. MfG

jobriba 
Fragesteller
 02.03.2011, 16:23

Sorry hatte mein Mann schon beantwortet

-- Den Lebensunterhalt sichert in solchen Fällen die Erwerbsminderungsrente.

-- Prozedere für Anerkennung der Erwerbsminderung

•Antragstellung

•Prüfung der Erwerbsminderung anhand ärztlicher Unterlagen bzw. Gutachten

•Bescheid über Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente

-- Hier hast du entsprechende Infos: http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrente-0280.html

-- Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2001 Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Grundsätzlich ist ein Antrag zu stellen, um Leistungen zu erhalten. Man erhält diese Leistungen nicht automatisch, auch wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

-- Bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden erhält man die volle Rente. Eine halbe Rente bekommt man, wenn man 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann. Wenn man über 6 Stunden arbeiten kann, dann erhält man keine Rente

-- Wann beantragt man eine Erwerbsminderungsrente? Entweder nach Aufforderung von der Krankenkasse oder selber, wenn sich der psychische (und oder körperliche) Zustand nicht gebessert hat und man einige Monate vor der Aussteuerung der Krankenkasse steht.

-- Woher bekommt man den Antrag? Den Rentenantrag bekommt man u.a. direkt beim Rentenversicherungsträger, abholen oder auf dem Postweg anfordern. Die entsprechenden Formulare kann man sich auf der Webseite herunterladen.

Reling  01.03.2011, 10:04

Der Link hätte gereicht, das komplette copy/paste war unnötig, auch wenn es seit Guttenberg vielleicht modern ist :-)

1961 geborene , na da steht es gut und 50% Schwerbehinderung wird gefordert.

Es käme eine Berufs oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Betracht nach alten Recht!!

Das alte Gesetz gibt es nicht mehr -aber der "Vertrauensschutz" eine gesetzliche Regelung bis 1961 geborene macht es noch möglich.Heute gibt es das unter anderen Begriff ist aber

schlechter  in seinen Vorraussetzungen.Ich würde beantragen und den Bescheid abwarten.

(Bei der Deutschen Rentenversicherung)

Negativer Bescheid :Widerspruch einlegen.Danach einen Anwalt unbedingt einschalten.

Viel Glück.

Den Rentenantrag stellst du bei deiner Versicherung. Dort kann man dir mit dem Antrag aucn helfen.

Behinderung ist dabei meist wenig hilfreich, man kann sogar mit einem GdB von 100 noch voll arbeitsfähig sein. Ein GdB von 60 ist nicht viel.

Sofern man bei der Versicherung der Ansicht ist, dass eventuell eine Rente nicht völlig unmöglich sein könnte, wird man dich zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit in eine Kur schicken. Was dann dort rauskommt, ist Glückssache.

Die Krankheit deiner Gattin ist dabei vollkommen irrelevant.

Du musst im Falle die Rente genehmigt werden sollte, mit einer Minimalrente rechnen. Wie hoch die maximal ausfallen kann, weißt du durch die dir regelmäßig zugeschickten Renteninfos deiner Versicherung.