Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Hartz 4 angerechnet?

4 Antworten

Einküfte die Dir zustehen, egal welchen Ursprungs, werden auf Deine Grundsicherung angerechnet. 

Ich muss immer schmunzeln, wenn gering Verdiener die perspektivisch immer unter der Grundsicherung leben werden, einen Rister Rentenvertrag abschliessen.

Unterm Strich bekommen die im Eintrittsfall keinen Cent mehr

Stopp! Rente im Alter und BU sind zwei Schuhe... Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel nicht als Vermögenswert gesehen, da hier zumeist kein Kapitalwahlrecht vorliegt. Also wird die BU grundsätzlich nicht angerechnet!

@CrussEmmi

Also wird die BU grundsätzlich nicht angerechnet!

Den Satz erkläre mir bitte einmal.

Eine monatlich ausgezahlte BU-Rente wird selbstverständlich auf die Grundsicherung angerechnet. Und darum geht es bei der Frage.

@CrussEmmi

...aber die im BU-Fall gezahlte Rente ist anrechenbares Einkommen und wird jedenfalls mit dem ALG2 verrechnet!

Okay, Danke für die Infos. Dementsprechend ist diese bu für 900€ komplett sinnlos - man muss schon min. 1600€ absichern damit das Sinn macht.

Wer Arbeitslosengeld 2 beantragen möchte, muss alle Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel nicht als Vermögenswert gesehen, da hier zumeist kein Kapitalwahlrecht vorliegt. Also kannst du es überall nachlesen. Des weiteren bekommst du die Erwerbsminderungsrente auch zusätzlich zur BU, also macht das schon Sinn! 900€ plus Erwerbsminderungsrente ist am Ende des Tags immer noch mehr.

@CrussEmmi

Oh Gott, was für ein Unsinn.

Wo kann man das nochmal nachlesen ?

@CrussEmmi

Unfug! Alg 2 deckt den Bedarf. Wer BU bezieht hat einen um die BU Rente verminderten Bedarf. Die Anrechenbarbeit als Vermögenswert ist hierbei irrelevant...

@DolphinPB

Bundesagentur für Arbeit

@mindestgebot

...und da steht das Gegenteil wenn man einfach mal bis zun Ende liest :-)

Riester ist vom Hartz 4 Satz ausgenommen, kannst du definieren warum angesprochene Personengruppe keinen Cent sehen wird?

@S4YWYW

Sofern die Rister Rente geringer als der Bedarf ausfällt, wird lediglich auf den Bedarf aufgestockt. Mann sieht dann im Endeffekt nicht mehr auf dem Konto, als wenn man sich komplett aus H4 unterhalten lassen würde.

@mindestgebot

Das ändert sich aber gerade, ich meine 150 Euro sollen dann nicht angerechnet werden.

Entschuldige das ging an Mindestgebot :-)

Dolphin auf welchen Beitrag beziehst du dich?

Soll sich aber in naher Zukunft ändern. Ich meine dann werden 150 Euro nicht angerechnet.

Die riesterrente wird meinem Kenntnisstand nach nicht auf h4 angerechnet. Dementsprechend müsste der h4 Empfänger h4+seine Riesterrente erhalten.

Übrigens ich verdiene nicht schlecht, muss mich aber mit der Frage auseinander setzen wie ich mich absichere. Es wäre blauäugig zu denken, dass ich niemals von h4 abhängig sein werde - ich hoffe nicht, aber es kann ja alles passieren. Ich denke ich werde die bu etwas höher absichern.

@S4YWYW

Nochmal zum Verständnis:

Hier wird vermischt zwischen Einkommen Stufe 1 und Vermögenswert relevant Stufe 2, was sich Makler gerne zu nutzen machen - weil es keiner peilt.

Stufe 1 Das Einkommen ist die Grundlage, ob man überhaupt H4 beziehen oder zusätzlich beziehen kann. Ist das Einkommen über dem H4 Satz, dann gibt es keinen H4 Anspruch. Ist das Einkommen darunter, dann wird bis zum H4 Satz aufgestockt. Zum Einkommen zählt: Verdienst, Rente oder sonstige Einkünfte die regelmäßig bezogen werden (Auch Riester und AU).

Stufe 2 Jetzt kommt der Teil den de Meisten hier vermischen. Wer H4 bezieht (voll oder zur Aufstockung des Einkommens unter H4 Satz - also Anspruch aus Stufe 1 hat) muss seine Vermögenswerte angeben, da diese angerechnet werden. Verfügt jemand über Vermögenswerte, so sind diese bis zu einem Freibetrag aufzubrauchen bevor man nur 1 Cent H4 sieht! Zu Vermögenswerten gehören Immobilien, Bank- und Barvermögen, Wertpapiere und Ansprüche aus Versicherungsverträgen (z.B. Kapitallebensversicherung) / Bausparverträgen etc.  

Eine AU zählt nicht zum Vermögenswert, da die AU eine Versicherung ist, die kein Kapitalauszahlungsrecht grundsätzlich beinhaltet, sie zahlt nur im Eintrittsfall! Dies ist ebenso bei einer Risiko-Lebensversicherung der Fall. Die AU ist aber bei Stufe 1 relevant!


Anders gesagt: Sparst Du Riester an oder hast eine BU/AU Vesicherung abgeschlossen, so ist dies erstmal für de bezug von H4 unschädlich. Kommt aber eine der beiden zur Auszahlung, dass ist es Einkommen und wird voll angerechnet!

Da diese Leistungen als Einkommen angerechnet würden macht das so keinen Sinn.

Auch ist eine Vorsorge welche gerade das Niveau der Grundsicherung erreicht wenig effektiv.

Am besten Du suchst Dir einen Maklerkollegen in deiner Nähe der sich in dem Bereich auskennt. Der wird Dich beraten welche Art von Vertrag, bei welcher Gesellschaft (man beachte die Vertragsbedingungen) und zu welchen Summen abschliesst.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

Eine BU ist kein Einkommen in diesem Sinne! Wer Arbeitslosengeld 2 beantragen möchte, muss alle Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel nicht als Vermögenswert gesehen, da hier zumeist kein Kapitalwahlrecht vorliegt. 

@CrussEmmi

Mein Gott, hör´ doch endlich auf so einen Mist hier immer wieder zu wiederholen.

@DolphinPB

Für manchen ist die Wahrheit wohl schwer zu ertragen... :-)

@mindestgebot

Das ist keine Wahrheit, das ist entweder nur grober Unfug oder aber fahrlässige Handlung.

@basiswissen

Manchmal reicht halt kein Basiswissen

@mindestgebot

In dem Fall schon. Zudem kannst Du nicht beurteilen was ich an Wissen habe oder nicht. Dein Wissen ist in jedem Fall gefährlich, denn entweder tätigst Du Aussagen ohne Ahnung zu haben oder gegen besseren Wissens. Beides ist für Menschen die dir denn Unfug glauben gefährlich.

@basiswissen

Im Falle des Bezuges des AloGeldes 2 wir die Leistung der privaten BU Versicherung angerechnet! Das ist einfach so.

Deshalb sollte diese auch mindestens 1.000€ betragen, weil der Versicherte dann frei entscheiden kann, was er damit macht und keine Anträge )(ausser das was noch geht, Wohngeld....)

Auf die Grundsicherung wird jede Einnahme angerechnet. Es gibt nur Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten und 30% Freibetrag aus Lohn eines Nebenjobs.

Würdest Du als Alleinstehender 900 Euro Netto-BU-Rente erhalten, wäre damit vermutlich Dein kompletter Bedarf ( angemessene Kosten der Unterkunft + Regelsatz) gedeckt.

Wer Arbeitslosengeld 2 beantragen möchte, muss alle Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel nicht als Vermögenswert gesehen, da hier zumeist kein Kapitalwahlrecht vorliegt. 

@CrussEmmi

Danach hat gar keiner gefragt.

@Erfahrenes

Und vor allem ist es falsch.

Also eine BU sollte mindestens eine Absicherung von 1000€ haben.

Des Weiteren ganz wichtig, die BU mit anderen zu vergleichen! Es gibt sehr große Preisunterschiede und Leistungen.

Des Weiteren wird die BU grundsätzlich nicht an das Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Du erhälst beides.

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne bei mir!

"Also eine BU sollte mindestens eine Absicherung von 1000€ haben."

Aha, wer hat Dir das denn eingebläut ? Und warum bitte ?

"Des Weiteren wird die BU grundsätzlich nicht an das Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Du erhälst beides."

Und woher hast Du diesen Unsinn nun wieder ?

Das interessiert mich auch, einige Beiträge hier sagen ja dass Einkommen, egal welcher Art, angerechnet werden