Vom Kaufvertrag zurücktreten Moped?
Hallo
ich habe mir vor etwa 2-3 Monaten ein Moped gekauft von einem alten Arbeitskollegen.
dieser Roller hat nicht beschleunigt so hat er ihn wieder zurück genommen und versucht zu reparieren.
bis jetzt ist er nicht fertig und hat mir ein Ersatzroller gegeben, mittlerweile habe ich aber auch keine Lust mehr da es einfach zu lange dauert und er es nicht gebacken bekommt.
kann ich mein Geld zurück verlangen?
2 Antworten
Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten:
- Der Kauf: Bein einem Privatkauf gilt "gekauft wie gesehen", d.h. Du hast keinerlei Gewährleistungsrechte, wenn es nicht arglistig verschwiegene Mängel sind. Das der Roller nicht zieht, hast Du ja bei der Probefahrt bemerkt oder eben nicht, wenn der Fehler noch nicht da war.
- Das Reparaturangebot: Das ist, wenn er dir kostenlos helfen will eine Hilfeleistung unter Freunden. Er macht sich nicht einmal schadenersatzpflichtig wenn es schief geht. Das ist gesetzlich so geregelt, weil sonst niemand niemandem mehr helfen würde.
Was Du jetzt machen kannst ist, dass Du die Herausgabe verlangst, Deinen Roller in eine Werkstatt bringst und fort reparieren lässt und nun blöderweise eben doch bezahlen musst.
Ich gehe einfach davon aus, dass der Verkäufer intelligenter als der Fragesteller ist und die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Bein einem Privatkauf gilt "gekauft wie gesehen", d.h. Du hast keinerlei Gewährleistungsrechte, wenn es nicht arglistig verschwiegene Mängel sind.
Ähm, nein?
Das ist gesetzlich so geregelt, weil sonst niemand niemandem mehr helfen würde.
Die gesetzliche Regelung möchte ich gern mal sehen.
Die Internetseite der SparkassenVersicherungen hat keine Gesetzesqualität.
Die werden aber auch keinen Mist schreiben, Herr Anwalt!
Rechtlich gesehen schwierig, da es Privatverkauf war.
Nee, einfach: Das Angebot das Ding zu reparieren ist ein Freundschaftsdienst unabhängig vom Kauf.
Der Verkäufer macht von seinem gesetzlichen Nachbesserungsrecht Gebrauch. Fordert der Käufer die Herausgabe und repariert eigenmächtig drauf los, trägt er sämtliche Kosten selbst.
Bei einem Privatverkauf gilt selbstverständlich nicht "gekauft wie gesehen", es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung, außer der Verkäufer schließt sie wirksam nachweislich aus.