Kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten bei einer Immobilie?
Hallo, mein Vater und ich haben eine Wohnung besichtigt die Renovierungs bedürtfig ist. Wir haben uns die Wohnung gekauft mit einer Vorauszahlung von 500€. Vor ca. 24 stunden. Wir haben uns jedoch umentschieden da es irgendwie nicht ganz sicher scheint. Können wir vom Kaufvertrag zurück treten und bekommen wir die 500€ wieder zurück? Den Vertrag hat der Verkäufer handgeschrieben falls es relevant ist. MFG
16 Antworten
Hallo, so wie es sich anhört, habt ihr keinen Kaufvertrag, sondern eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben. Einen Kaufvertrag kann man nur bei einem Notar unterschreiben. Wenn ihr also nicht beim Notar wart, ist das gar kein Kaufvertrag. Der Verkäufer wird Euch die 500 Euro sicher nicht freiwillig geben. Da muss man schon entsprechend argumentieren. Wenn es sich um eine Anzahlung handelt, steht das Geld grundsätzlich euch zu. Ein freundliches Schreiben vom Anwalt an den Verkäufer ist dazu sicher hilfreich.
Wie auch immer, die 500 € sind futsch. Der Rest der Frage ist so dubios, dass es nicht lohnt näher darauf einzugehen.
Hallo,
hem... sag mir, wer eine Wohnung mit einer Vorauszahlung von 500,--€ kauft ?
Aus dem Verkauf könnt ihr zurücktreten, denke ich schon, wenn es kein Makler gegeben hat und wenn ihr noch nicht beim Notar waren...
Gruß, Emmy
Hat mit dem Makler nichts zu tun, weil es bei einem Motivirrtum grundsätzlich kein Rücktrittsrecht gibt.
Ganz einfach:
Ihr sagt ihr habt den Kaufvertrag unterschrieben, d.h. Ihr seid beim Notar gewesen?
Dann könnt ihr nicht zurücktreten, ein sogenannter Motivirrtum gilt nicht. Verträge müssen vollzogen werden, sagt das Gesetz.
2 Möglichkeiten: 1) Ihr zahlt den Kaufpreis nicht. Dann droht Euch die Zwangsvollstreckung, wenn der Verkäufer am Vertrag festhält, oder der Verkäufer tritt vom Vertrag zurück. 2) Ihr sprecht mit dem Verkäufer und tretet gegen Übernahme der kosten in beiderseitigem Einvernehmen vom Vertrag zurück.
Das mit der Anzahlung verstehe ich nicht. Die ist weg.
Wenn Ihr keinen notariell beurkundeten Kaufvertrag habt, spielt es keine Rolle.
Egal ob der Vertrag handgeschrieben ist oder nur mündlich vereinbart, durch die Zahlung der Kaution kam ein Vertrag zustande, da beide Parteien zugestimmt haben. Normalerweise gilt bei Immobilien rechtsverbindlich erst der notarielle Kaufvertrag. Egal welcher Vertrag geschlossen wurde, so hat man auf jeden Fall ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Unterschrift. Eventuell entstandene Kosten müssen der Gegenpartei dabei aber ersetzt werden. Die scheinen in Eurem Fall aber noch nicht entstanden zu sein.
Egal welcher Vertrag geschlossen wurde, so hat man auf jeden Fall ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Unterschrift.>
Das stimmt so nun gar nicht und erst Recht nicht bei Kaufverträgen von Immobilien. Das ist das Fernabsatzgesetz, was Du zitierst: Schon mal ne Wohnung bei Amazon bestellt .....?
Das ist keine Kaution und ich kein Mietvertrag, sondern es soll - angeblich - ein Kaufvertrag einer Immobilie sein. Bei diesen Kaufverträgen gibt es nur bei bestimmten Gründen Rücktrittsrechte, und der Motivirrtum gehört definitiv nicht dazu.
Sie scheinen offensichtlich keine Ahnung von der Materie zu haben. Aber warum schreiben Sie hier wenn Sie mit sowas noch nie zu tun hatten?! Hier soll doch Hilfe gegeben werden und nicht von irgendwelchen Laien unnützes aufgeschrieben werden.