Vom Jobcenter erhielt ich einen Brief mit dem Hinweis, dass ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingeleitet wurde?

lucat16  17.05.2020, 21:27

Wegen was denn, also warum wurde das Bußgeldverfahren eingeleitet?

mirko0176 
Fragesteller
 17.05.2020, 21:29

Da ich 2019 unbewust zu viel bekommen habe und ich bis heute den überschuss nicht zurück zahlen kann.

6 Antworten

Nein, da es wie gesagt eine Ordnungswidrigkeit ist, kommst du nicht direkt ins Gefängnis und ins Polizeiliche Führungszeugnis wird es auch nicht eingetragen.

Ich weiß zwar nicht wofür die Strafe ist, aber ich würde an deiner Stelle zahlen, sonst wird es immer teurer und dann sind die auch noch in Recht ihre Vollstreckungs Maßnahmen einzuleiten.

Sie dürfen bei dir nur eine Pfändung durchführen, wenn du erstens deine Schulden nicht bezahlt hast oder wenn dein Wirtschaftsliches Verhältnis negativ ausfällt.

Die Pfändung darf nur so hoch sein wie das Wert der Strafe, ansonsten kannst du die Leute wegen Betrug anzeigen und das ist dann eine Straftat, wird härter bestraft und wird eingetragen

Zur obigen Nachfrage nochmals:

Das Bußgeldverfahren des Jobcenters hat wohl nichts mit dem zurückzuzahlenden Betrag zu tun? Wie kam dieser Überzahlbetrag zustande? Wurde da etwas veranlasst, evt. Strafanzeige wegen Leistungsbetruges erstattet (falsche Angaben von dir etc.) Sorry soll nicht heissen du hast das getan, aber der Bußgeldgescheid hat wohl nichts mit dem Geld zu tun und die Rückfrage erscheint meinerseits für die Fragebeantwortung erforderlich.

Für den Bußgeldbescheid (Owi) erhältst du keinen Eintrag, für eine Betrugsanzeige nämlich schon eher.

Du musst mit einem Bußgeld in Höhe von 138,00 €, möglicherweise plus Gebühren, rechnen. Bezahlen musst du das, sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Und nein, du musst nicht ins Gefängnis und es erfolgt auch kein Eintrag im Führungszeugnis.

Ein bischen wenig Info.

Wenn das Jobcenter eine Berechtigte Forderung hat musst du sie bezahlen, oder wird mit evtl. Zahlungen verrechnet,

Einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis bekommst du wegen Odnungswidrigkeiten nicht, du brauchst auch nicht ins Gefängnis.

Du wirst den genannten Betrag zahlen müssen und gut ist. Da kommt nichts ins polizeiliche Führungszeugnis, du musst nicht ins Gefängnis. Nur zahlen und die Sache ist erledigt.