Unterhalt - kann der Anwalt mehr rausholen?

9 Antworten

Der MINDEST-Unterhalt nach der Tabelle beträgt für kleine Kinder bis 5 Jahre bereits 240,- Euro, für Kinder in der nächsten Altersstufe 289,- Euro. Wenn Dein Beispielsvater für zwei Kinder zusammen 500,- Euro zahlt zahlt er also wahrscheinlich keineswegs zu viel. Immerhin hat das Gericht das ja wohl auch so festgelegt. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden natürlich bei der Unterhaltsbemessung mitgerechnet. Sollte ein so genannter mangelfall vorliegen, also der Vater von seinem regulären monatlichen Gehalt gar nicht den eigentlich geschuldeten vollen Unterhalt zahlen können, so kann es gut sein, dass von Weihnachts- und Urlaubsgeld nichts übrig bleiben, weil es für Kindesunterhalt draufgeht. Das ist aber auch nur gerecht, denn über Jahr gesehen muss hat insgesamt der monatliche Mindestunterhalt herauskommen - oder zumindest soviel davon wie möglich. ansonsten Die Mutter kann vor Ablauf von zwei Jahren Auskunft verlangen, wenn entweder die Einkünfte des Vaters von Jahr zu Jahr stark schwanken oder wenn er Gehaltserhöhungen hat. Du schreibst selber von solchen Gehaltserhöhungen. Soweit es - wie in meinen Hinweisen - um den MINDEST-Unterhalt für die beiden Kinder geht, spielt das ältere Kind keine Rolle. Der Vater muss für alle drei den Mindestunterhalt zahlen. Kann er das nicht, wird der Unterhalt aller drei Kinder um den gleichen Prozentsatz gekürzt. Ich vermute mal, so kommt der Betrag von 250,- Euro zustande - der dann also schon geringer ist als der eigentlich geschuldete Mindestunterhalt. Fazit: Die Mutter ist rechtlich und moralisch im Recht.

1 Der unterhalt wird nach dem Einkommen berechnet .2 Die Mutter kann nicht immer wieder mehr Vordern den max steht auch sein bestimmtes Geld zu und ist auch noch ein drittes Kind da mus auch das mit berücksichtiegt werden und nicht nur die beiden Kinder.Am besten wäre wohl das Gericht legt den Unterhalt fest und nicht der Anwalt..

Vieleicht sollte max sich eine bessern Anwalt suchen.

Über die Höhe des Unterhalts entscheidet ein angerufenes Familiengericht - wer denn sonst?

Das Gericht richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Gericht kann aber im Einzelfall davon abweichen.

Dabei ist es im Grunde egal, ob die Kindmutter klagt oder der Kindsvater, oder ob das Jugendamt eingeschaltet ist oder ein Anwalt oder fünf. Praktisch ist es natürlich besser, wenn man vor Gericht besser vertreten wird als schlechter ;-).

Dennoch ist jedes Gericht weitgehend frei in der Würdigung der Umstände des Einzelfalls und beim Fällen des Urteils.

Gruß aus Berlin, Gerd

erstmal viiielen dank für die vielen, ausführlichen und helfenden antworten.


wenn mia im recht ist, wieso kommt das amt auf einen anderen betrag?

Ich finde, er sollte quasi ein strich unter diesen ganzen chaos setzen und sich neu berechnen lassen. ich wäre jetzt mit ihn zum amt gegangen weil,

ich bin auch von den vater meiner kinder getrennt, aber wir haben ein ganz entspanntes verhältnis, wir sind zusammen zum amt gegangen und haben unsere unterlagen abgegeben und es wurde errechnet was er mir zahlen muss/soll. die sache war für uns in kurzer zeit erledigt, er zahlt, ich bin zufrieden.

Ihr ratet mir ALLE zum anwalt, wieso ist das nötig wenn es doch so einfach sein kann? bei mir gab es 100%ig kein urteil oder was auch immer.  (hab aber gerade mal den papa angeschrieben)

ja, Max musste sämtliche verfahrens und anwaltskosten tragen, weil er verloren hat (seine worte). kann man bei sowas verlieren?

die tabelle, da steht ja bei einem verdienst bis 1500€ muss der daddy 335 € bezahlen, wie soll ich das verstehen, muss der der mit 1000 euro nach hause geht 335€ auf den tisch legen genau wie auch der der 1500€ verdient? was ist mit dem mindeserhalt? ist der 1080(?) oder 700(?)? Angenommen einer hat nur 900€ mtl wenn dann aber 240€ der mindestunterhalt ist hat er ja nicht mal die erwähnten 700€ zur verfügung. das war jetzt nur ein kind, was ist wenn wie bei Max 3 kinder im spiel sind, dann hat er ja jeden monat ein dickes minus.


wie sieht es mit erspartem aus? darf sie da ran? also einsicht verlangen und ggf was ab haben wollen?


was soll ich ihn also raten? das beste wäre wohl zu einem anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen? wie ist das mit der bezahlung (hab in solchen sachen kein blassen schimmer) kann ich erwarten das ich ein beratungsgespräch, so wie mit euch, umsonst bekomme? evtl. sogar die berechnung? wenn nicht mit wieviel muss man etwa rechnen?

was passiert nach der berechnung, der anwalt wird wohl den gegen anwalt kontaktieren, wie gehts dann weiter? wie kommt es zu einer gerichtsverhandlung, falls nötig? ist es nötig? (wie gesagt die psyche ist ziemlich angeschlagen)

danke nochmal & LG

Max sollte schleunigst einen guten Rechtsanwalt aufsuchen, dem er seine Unterlagen gibt (Gehaltsabrechnungen und monatliche fixe Kosten)  und durchrechnen lässt.
Wichtig natürlich auch die Unterlagen, das er noch einen Sohn hat, dem er auch Unterhalt zahlt.
Ein guter Anwalt berechnet das und wird Max bei Unrecht gut beraten.
Was ich wichtig fand, das der Anwalt keine Vorkasse verlangt für eine Beratung!

Meiner Erfahrung nach, hätte er sich sofort einen Anwalt besorgen müssen, der sich mit dem Anwalt von Mia auseinandergesetzt hätte.
Eine neue Berechnung des festgelegten Unterhalts kann von Mia spätestens nach 2 Jahren gefordert werden.
Früher nur, wenn Max 10% mehr Einkommen hat.

Max hätte lediglich seinen eigenen Anwalt bezahlen müssen und Mia ihren. Verstehe gar nicht, wieso Max diesen hatte zahlen müssen.