Viertelstunde Abzug pro Arbeitstag!

10 Antworten

Na ja, bis 15 Minuten würde ich sagen ist doch ok. Das holst du doch locker im Arbeitstag wieder ein, oder ? Käffchen gefällig ?

Pony33 
Fragesteller
 20.04.2015, 11:21

Naja, das sind 1,5 Stunden mehr in der Woche und 7,5 Tage mehr im Jahr! schon bisschen viel für wasser und Kaffee oder?

PoisonIvy  20.04.2015, 11:24
@Pony33

Aber nur wenn die Woche 10 Tage hat. :D

dermick74  20.04.2015, 11:32
@Pony33

7,5 Arbeitstage stimmt doch....

Pony33 
Fragesteller
 20.04.2015, 11:37
@dermick74

absolut richtig, stimmt nicht sorry

Repwf  20.04.2015, 12:26
@Pony33

Klar hört sich das viel an, aber gerade Raucher zb kommen ganz ganz schnell auf diese Zeiten! 3 x eine geraucht, kommste mit 15min nicht mehr aus! Und wie oft ihr alle Wasser und Kaffee holt, kocht?, trinkt... Das kannst du nur für dich selber rausfinden! Aber ich glaube das vom "losgehen zum kaffeeholen" bis zum "weiterarbeiten" auch schnell mal 5 min weg sind! 

viele machen das so, auch bis der pc hochgefahren ist etc ist glaub ich normal

das darf man nicht

Das kann viele Gründe haben. Bei Schichtarbeitern beispielsweise zählt die Arbeitszeit erst ab dem Moment, wo sie an der Maschine stehen und tatsächlich anfangen zu arbeiten. Die zeit, wo sie sich umziehen etc. zählt nicht als Arbeitszeit. Das müsste aber alles in eurer Betriebsvereinbarung stehen. Die solltest du zuerst einmal lesen.

Unabhängig von der Frage, ob sich eine Auseinandersetzung um 1/4 Stunde lohnt, geht es um eine grundsätzliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines solches Vorgehens - und tatsächlich summiert sich das ja auch!

Der pauschale Abzug ist nicht erlaubt!

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer, dem er die Zeit abzieht, auch konkret nachweisen können, dass er diese Zeit auch tatsächlich beansprucht hat. Eine Regelung, die pauschal jeden Arbeitnehmer mit einem solchen Abzug belastet - unabhängig davon, ob er tatsächlich konkret "Kaffee und Wasser holt in der Früh" -, ist rechtswidrig.

Es gibt dazu keinen expliziten Paragraphen, sondern das ergibt sich aus der Rechtsprechung, die analog anzuwenden; so z.B. aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 30. Januar 20133, Az.: Ca 1634/11, das beim Arbeitgeber den konkreten Nachweis voraussetzte, dass Arbeitnehmer, denen für eine Pause pauschal Zeit abgezogen wurde, diese Pause auch tatsächlich genutzt hätten (auf die besonderen Umstände, die in diesem Fall vorlagen, muss hier nicht eingegangen werden)