Verzichtserklärung Führerschein?

3 Antworten

Wenn du nicht freiwillig auf deine Fahrerlaubnis verzichtest, wird sie dir kostenpflichtig entzogen, §2a Abs 3 StVG:

(3) Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Für die Neuerteilung gilt:

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
1. nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,
oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat.
Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

Beachte auch den letzten Satz.

Eine erneute Ausbildung ist in keinem Fall erforderlich, eine erneute Prüfung nur dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du nicht mehr über die nötigen Kenntnisse verfügst, was erst nach fünf bis zehn Jahren der Fall ist.

Lies doch mal die Erklärung durch, da wird dann schon drin stehen worauf du verzichtest.

Es dürfte sich dabei aber wohl um eine freiwillige Verzichtserklärung handeln bei der du einverstanden bist deine Fahrerlaubnis abzugeben. Ein solches schreiben bekommt jeder, bei dem die Behörde annimmt, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug verantwortungsbewusst zu bewegen.

Ich vermute hier aber nur das es sich dabei um die Verzichtserklärung handelt bei welcher du freiwillig deine Fahrerlaubnis aufgibst. Lies dir das einfach mal genau durch, dann weist du auch um was es sich handelt.

Für alles weitere steht dir der jeweilige Sachbearbeiter telefonisch zur Verfügung, dieser kann dir dann auch alle weiteren Informationen und Auskünfte zu deinem Fall geben.

Im Schreiben wird die Tel.- Nr. eines Sachbearbeiters stehen. Ruf den an und erklär ihm genau das. Der beantwortet dir auch deine Fragen.