Verwendung von geschützten Bildern aus Büchern?

2 Antworten

Du bist der Urheber des Originalbildes? Wenn nicht, dann stell dir doch mal bitte die Frage, was der Unterschied zwischen einem Online Bild und einer gedruckten Version ist.

Du willst das Buch mit den fremden Bildern nicht nur veröffentlichen, sondern auch noch Geld damit verdienen.

Du brauchst die Erlaubnis oder eine Lizenz vom Urheber des Bildes oder der Bilder.

Lotus1000 
Fragesteller
 15.01.2020, 15:25

Erstmal danke. Das ist die Frage, ob es da einen Unterschied gibt. Ich habe es käuflich erworben und nicht irgendwo illegal gedownloaded. Ein Maler, der sein Bild verkauft, verkauft nur das Bild, nicht das Urheberrecht. Aber der Käufer darf im Regelfall dieses Bild auch wieder weiter verkaufen. Solange er es nicht reproduziert. Online kann man bilder kaufen, um sie für seine Website zu nutzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen usw. Gekaufte Bücher, die urheberrechtlich geschützt sind, werden massenweise auf ebay zum Wiederverkauf angeboten.

chanfan  15.01.2020, 15:34
@Lotus1000

OK, mit deinem Buch bin ich jetzt überfragt. Trotzdem noch der Hinweis: Was Andere machen kann und muss dir egal sein. Es geht um dein Projekt und nicht um die Anderen.

Ev. wird sich noch hier jemand melden, der das im Einzelnen viel besser weiß.

Ggf. schaust du auch mal bei Wer-Weiss-was vorbei. Da könnte es wahrscheinlicher sein, das dort die besseren Experten zu den einzelnen Themen anwesend sind. Hie ist das immer ein bisschen Glück. :)

Wenn du eine Zeitschrift gekauft hast, darfst du sie auch weiterverkaufen.

Und du darfst eine Seite aus der Zeitschrift ausreißen und diese Seite einzeln weiterverkaufen.

Und du darfst eine gedruckte Foto-Reproduktion aus dieser Zeitschrift ausschneiden und diesen Ausschnitt weiterverkaufen.

Und du darfst in der Regel diesen Ausschnitt in ein einziges Buch kleben und dieses Buch dann verkaufen.

Eine Ausnahme davon steht in UrhG § 14 Entstellung des Werkes.

Eine andere Ausnahme steht in UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen.

In beiden Fällen kommt es meist darauf an, in welchen Kontext du das fremde Werk eingliederst.

Falls aber UrhG § 24 Freie Benutzung zutrifft, bist du frei in der Benutzung des fremden Werkes - sogar öffentlich!

Wann das zutrifft, steht in etwa hier: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Ansonsten aber darfst diesen Ausschnitt in der Regel nicht im Internet öffentlich zugänglich machen.

Aber es steht dir frei zu versuchen, für diesen Zweck eine UrhG 31 Einräumung von Nutzungsrechten zu versuchen.

Gruß aus Berlin, Gerd