Darf ich bekannte Motive (z.B. Super Mario) nachhäkeln und gelegendlich auf dem Flohmarkt anbieten?

2 Antworten

Ja kann und es wird richtig ärger geben 

dazu die Kosten des Verfahrens 

Ich kenne dies zur genüge 

Finger davon lassen 

besser bei restposten solche Figuren kaufen und aufnähen.

Danke schön.

UrhG § 2 Geschützte Werke: "(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: (...)

4. Werke der bildenden Künste (...)"

Markengesetz § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch:

"(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt (...)"

Wir können annehmen, dass alle deine genannten Motive geschützt sind als Werke der bildenden Künste.

Wir können ebenso annehmen, dass die meinsten der Motive geschützt sind als Marke, entweder durch Eintragung beim dpma.de oder durch Bekanntheit:

Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes:

"Der Markenschutz entsteht

1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,

2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat (...)"

--> Ein Verschenken der gehäkelten Waren mit solchen Motiven im engsten Bekanntenkreis wäre also zulässig, mehr aber nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Vielen Dank für die ausführliche Antwort