Verwaltungsakt richtig oder falsch adressiert?

2 Antworten

Wirksam.Hier zählt die Steuernummer,das Einkommen und ein an die Meldeadresse gerichtetes Schreiben.Vielen Außenstehenden ist der Geburtsname gar nicht bekannt,was ja mit dem Künstlernamen auch beabsichtigt wäre.Wäre es anders,müßte es Aufnahme finden in :1000 legale Steuertricks,von Konz.^^ Grüßle.

Wenn der Künstlername (amtlich) eingetragen ist und den Behörden bekannt, dann steht dem nichts Wege. Außerdem: Die Wirksamkeit des Bescheides wird dadurch nicht beeinträchtigt, da der Fehler leicht geheilt werden könnte.