Verwalter verbietet uns als Eigetümer das grillen, darf er das, oder ist er berechrigt dazu?

10 Antworten

Das Grillen darf auf Balkonen und Dachterrassen tatsächlich verboten werden (s. zum Beisp. OLG Zweibrücken DWE 1993). Dem Verwalter obliegt es kraft Amtes, eine Hausordnung zu erstellen, und damit darf er allein das auch zunächst verbieten. Ihr könnt natürlich als Eigentümergemeinschaft versuchen, hier eine Änderung per Beschluss zu erwirken. Daran ist er dann gebunden.

geige  09.08.2009, 00:06

Nicht ganz so. Zum Pflichtenkreis des Verwalters gehört es, eine Hausordnung aufzustellen und für sie einen Mehrheitsbeschluß herbeizuführen.

Eine nicht beschlossene Hausordnung ist für die WEer nicht bindend.

kruemel70  10.08.2009, 19:08
@geige

Das stimmt leider nicht, sondern das ist eine KANN-Regelung (siehe §15 Abs. 2 in Verbindung mit §21 Abs. 5 Nr. 1 WEG). Denn nicht die Wohnungseigentümer, sondern der Verwalter ist mit der Aufstellung einer Hausordnung beauftragt, und die ist dann auch ohne Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung verbindlich (s. BayObLG NZM 2001, 1043)!

geige  16.08.2009, 12:08
@kruemel70

Du übersiehst hierbei etwas ganz entscheidendes:

Eine Vereinbarung kann vorsehen, daß die Hausordnung vom Verwalter aufgestellt wird.

Nur In diesem Falle ist die vom Verwalter aufgestellte Hausordnung für alle Wohnungseigentümer in gleicher Weise verbindlich, wie eine von ihnen selbst getroffene Regelung.

soweit ich weiß, muss das die Mehrheit entscheiden. Deswegen wird ja eine Versammlung einberufen. Steht das nicht in Euren Statuten? Ansonsten ist es auch in einer Mietwohnung auf dem Balkon/Terrasse 1x im Monat erlaubt.

Nellina  08.08.2009, 23:53

nicht unbedingt. Nur wenn die Dachterrasse sich im obersten Stockwerk befindet wo das Grillen niemanden stört.

kruemel70  09.08.2009, 00:01

Das mit dem 1x im Monat ist ein weit verbreitetes Gerücht. Wenn man jemanden mit dem Grillen belästigt, dann darf man es überhaupt nicht. (Das gleiche gilt übrigens für laute Parties ab 22.00 Uhr!)

mops09  09.08.2009, 00:53
@kruemel70

na ja - steht bei uns im Mietvertrag. Ist wohl nicht einheitlich geregelt.

Der Verwalter darf eigentlich gar nichts eigenmächtig entscheiden. Er vertritt nur die Stimmen, die ihm ggf. übergeben wurden. Entscheidungen werden immer durch die Eigentümer getroffen. Manche einstimmig, andere durch Mehrheitsbeschluss. Nachzulesen im Eigentümerreglement. Erwirke eine Eigentümerversammlung und lass es als Punkt auf die Tagesordnung setzen.

Nein = einfach so kann er das nicht bestimmen! In der Teilungserklärung müsste angegeben sein, wie die Entscheidung abzulaufen hat. Meistens gibt es ein Mehrheits-Beschluss = wenn die Mehrheit für das Grillverbot ist, gilt das Verbot, wenn die Mehrheit gegen das Verbot ist, gilt das Verbot nicht. Müsstest mal in die Teilungserklärung des Hauses gucken. Es kann auch sein, dass andere Regelungen geschlossen wurden; das kommt aber wirklich selten vor.

Rushour  08.08.2009, 23:54

so ist es bei uns auch

Sag mal - haben die Eigentümer in der Versammlung denn alle nur stumm genickt?

Entweder gibt es bereits eine vorhandene Regelung in der Gemeinschaftsordnung und/oder Hausordnung.

Wurde in Vorjahren evtl. schon ein Beschluß hierüber gefaßt?

Wenn Du das alles verneinen kannst, darfst Du auch weiterhin grillen - eine eigenmächtige Weisungsbefugnis gegenüber den WEern hat ein Verwalter sicherlich nicht.