verwahrnungsgeld, halten im halteverbot, jemand aussteigen lassen...

5 Antworten

Zu 1. Keine Ahnung. Muss ja entweder jemand vom Ordnungsamt oder von der Polizei gewesen sein. Es kommt mir aber auch sehr komisch vor.

Zu 2. Ich halte das auch für übertrieben. Wenn du allerdings im absoluten Halteverbot standst ist jegliches Anhalten, auch wenn es nur für ein paar Sekunden ist, verboten.

Zu 3. Meist steht ja eine Telefonnummer oder email-Adresse in dem Schreiben, bei der man sich beschweren kann. Mach Fotos von der Stelle wo du deine Tochter rausgelassen hast. Schick die zusammen mit der Erklärung des Sachverhalts an diese email-Adresse. Und frag mal nach, wer für das Knöllchen gesorgt hat.

" nun frage ich mich allerdings 1. wer hat das protokolliert?" - Es scheint das auch an ihrer Schule Eltern und Lehrer zu geben die sich um die Kinder sorgen.

"lauern die politessen etwa auch hinter gebüschen und schreiben kennzeichen auf???" - Nein das glaube ich weniger, die Politessen machen das in aller Öffentlichkeit.

"2. ist sowas nicht ein wenig übertrieben ? es handelt sich schließlich um 20 sekunden, die ich noch nicht einmal das auto verlassen habe." Vor unserer Schule ist auch absolutes Halteverbot und das ist gut so. Leider denken sehr viele Eltern so wie sie Helli01.

Auch schon in der Grundschule ist mein Sohn stolz allein zur Schule gegangen, der gefährlichste Ort auf seinem Weg war direkt vor der Schule.

Hier musste er die Straße überqueren. Und weil er noch so ein kleiner Dreikäsehoch war, konnte er nicht über die Autos sehen, die dort am laufenden Band " nur mal eben 20 Sekunden "anhalten.

Zu Schulbeginn und - ende ist dort eine Menge los und das in beiden Fahrtrichtungen. Ich als Erwachsener Verkehrsteilnehmer muss mich schon sehr konzentrieren um sicher über diese Straße zu kommen wie sollen das bitteschön die Kinder meistern?

3. kann ich da irgendwie rauskommen?? Nein

„Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist“

http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot

von daher, hast du was falsch gemacht

Helli01 
Beitragsersteller
 13.07.2012, 15:47

und woher wollen die wissen dass das eine gewollte unterbrechung ist ? was ist wenn mein auto abgesoffen ist und ich bei der gelegenheit meine tochter raus gelassen habe ??

Stoerakustik  13.07.2012, 15:54
@Helli01

erhebe doch Einspruch mit dem Argument , aber lass uns bitte wissen mit welchen Worten sie deinen Einspruch abweisen... würde mich brennend interessieren :D

Halteverbot sagt doch schon alles...

Absolutes Haltverbot: Es darf überhaupt nicht gehalten werden (außer verkehrsbedingt – siehe Warten – oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie dem Notstand). // Wikipedia

warum versuchst du dich aus einer Sache rauszuwinden von der du wusstest dass sie Konsequenzen haben kann als du sie getan hast?

Zu 1: Steht eigentlich auf dem Schreiben drauf Zu 2: Nein, es gibt nunmal ein HALTEverbot und ein PARKverbot. Den Unterschied solltest Du als PKW-Führer kennen. Zu 3: Wahrscheinlich NEIN.