Verwahrkonto im Pflegeheim, sind Verwaltungskosten zulässig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, zumindest nicht für die "armen Schlucker" unter den Bewohnern, wo also die Alterseinkünfte sowieso nicht reichen und ein "Taschengeld"/Barbetrag gezahlt wird.Die Einrichtung ist nicht berechtigt, für die Verwaltung des Barbetrages eine besondere Kostenrechnung zu stellen, auch nicht als Zusatzleistung im Sinne von § 88 SGB XI.

Woher ich das weiß:Recherche

Vielen Dank, in diesem Fall ist das so, war auch meine Vermutung.

sollte vermutlich im vertrag stehen, den wir nicht kennen.

sicher müssen die nicht gratis arbeiten.