Heizkostenvorauszahlung
Hallo, brauche einen Ratschlag und zwar: in meinem Mietvertrag ist Betriebskostenvorauszahlung UND Heizkostenvorauszahlung vereinbahrt. Nach dem Einziehen musste ich allerdings einen eigenen Wärmeversorgungsvertrag mit der Rheinenergie abschließen, wobei ich natürlich monatliche Vorauszahlungsraten zahlen muss. Darf ich diese von dem Miete-Betrag abziehen? Sonst heißt es für mich, ich leiste doppelte Heizkostenvorauszahlung! Danke in Voraus Natalie
4 Antworten
Du mußt nur an einen Heizkostenvorauszahlungen leisten ! Von diesem bekommst du auch eine (1) Abrechnung und keine 2. Kläre das zuerst mit Rheinenergie und anschließend mit deinem Vermieter. Zuerst mit Rheinenergie deshalb, damit du Kenntnis beim Gespräch mit dem VM vom Sachverhalt hast, wenn er dich übers Ohr hauen will. Also nur eine Vorauszahlung. Du darfst nicht einfach eine Vorauszahlung kürzen. Kläre es anders im einvernehmen. Und wenns halt lauter wird. Aber nicht einfach kürzen. Der Fehler kann auch bei Reihnenergie liegen. Das diese von dir und vom Vermieter kassieren. Also genaue Anschrift mit Wohnungsnummer ( 3.OG li. oder EG re und evtl. Zählernummer Wärmemengenzähler immer mit angeben!!
Noch eine Frage: Das Wort "Heizkostenvorauszahlung" im Mietvertrag mit Eintragung der 180 EU, ist das Bestandteil des Mietvertragstext in Druck oder handschriftlich vom Vermieter eingetragen?
Warum mußtest Du einen Zusatzvertrag abschließen !
Was genau steht denn dazu im Mietvertrag?
Und vor allem wie groß ist die Wohnung und wie hoch sollen die entsprechenden Abschläge an den Vermieter sein?
Nicht das Du im Nachhinein zu wenig zahlst und eine hohe Nachzahlung bei der 1. Abrechnung fällig wird.