Mein Bruder muss ins Pflegeheim,wir sind mehrere Geschwister aber keiner hat Eigentum oder Vermögen

6 Antworten

Schau hier:

http://www.mdf-gruppe.de/aktuelles/192-pflegekosten-was-angehoerige-zahlen-muessen.html

Pflegekosten - Was Angehörige zahlen müssen

Wenn möglich, nehmen die Behörden dann Regress bei unterhaltspflichtigen Angehörigen. Das sind üblicherweise neben Ehegatten die Kinder, also Verwandte ersten Grades. Sie sind untereinander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 Bürgerliches Gesetzbuch). Geschwister, Großeltern, Enkel und andere Verwandte können von den Ämtern nicht belangt werden.

Als Geschwister steht ihr nicht in der Pflicht.

Es muss ein "Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heim- und Nebenkosten" beim Sozialamtgestellt werden. Zusätzlich gibt es Geld von der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege je nach Pflegestufe.

Hallo guergensmargret,

prinzipiell ist es so, dass Geschwister, Großeltern, Enkel und andere Verwandte nicht zahlen müssen. Zahlungspflichtig sind neben Ehegatten die Kinder, also Verwandte ersten Grades. Unter http://www.wohnen-im-alter.de/seniorenratgeber-pflegefinanzierung-elternunterhalt.html kannst du sehen, wie es im Falle von Eltern aussehen würde:

Beispiel Familie mit mittlerem Einkommen (vereinfachte Berechnung)

Unterhaltspflichtiger:

Netto-Einkommen: 4.000€

Beruf. Aufwendungen: 200€ (5%)

Zus. Altersvorsorge: 200€ (5%)

Sonstige Aufwendungen: 100€

Bereinigtes Einkommen: 3.500€

Ehegatte:

Netto-Einkommen: 2.000€

Beruf. Aufwendungen: 100€ (5%)

Zus. Altersvorsorge: 100€ (5%)

Sonstige Aufwendungen: 50€

Bereinigtes Einkommen: 1.750€

Ber. Familieneinkommen: 5.250€

  • Familienselbstbehalt: 2.880€

Verbleibend: 2.133€

Maximal 50 Prozent Elternunterhalt 1.067€

ich bin SELBSTein (leichter) "pflegefall" und kenne mich einigermaßen mit dem thema aus. grundsätzlich muß JEDER irgendwo wohnen können UND ausreichend geld zur verfügung haben, um sich ernähren und kleiden zu können. SOLLTE DER\DIEJENIGE nicht mehr in der lage sein, sich selbst um die entsprechenden "papiermäßigen" dinge kümmern zu können, kann ihm\ihr ein gesetzlicher betreuer zur seite gestellt werden (vormundschaftsgericht) der grund für eine notwendige unterbringung im pflegeheim sollte doch schon mal dazu ausreichen, einen antrag auf leistungen aus der ges. pflegeversicherung zu stellen, womit nach entsprechender feststellung durch den MDK zumindest ein teil der kosten abgedeckt werden kann. natürlich werden dabei auch einkommen aus rentenversicherungen, pensionen und sonstigem vermögen berücksichtigt. selbst ENGE verwandte werden NUR im äußersten notfall zu zahlungen herangezogen, wobei natürlich deren eigene lebensverhältnisse geprüft werden.

in dem Fall habt ihr Glück und man kann euch zu nichts heranziehen, es ist ohnehin traurig zu sehen was sowas kostet und ob dass Preisleistungsverhältnis stimmt steht ohnehin auf einem ganz anderen Blatt!

Ihr habt aber Einkommen, oder? Danach werden die Kosten für euch berechnet.