Vertragsstrafe weil Möbel nicht durch Türe passen?
Hallo zusammen,
habe bei einem Möbelgeschäft im September eine Wohnzimmergarnitur (Sitzecke) gekauft. Die sagten, dass die Lieferzeit 6 Wochen beträgt, hatten aber auf dem Auftrag KW49 drin, dass ich erst daheim bemerkte. Letzte Woche hatte ich angerufen und gefragt wann die Garnitur kommt (da der Spermüll meine alte vor 4 Wochen abgeholt hatte). Heute war der genannte Termin und auch die Lieferung.
Das heißt die 2 Herren haben die Garnitur zu uns in den 2 Stock gebracht, aber vor unserer Wohnungstür scheiterte es. Die kammen nicht rein. Die Tür sei zu eng! Nach mehrmaligem Versuch haben Sie die Garnitur wieder mitgenommen. Norm sei 84cm Breite sagten sie, wir messten 79cm (ist halt Altbau). Aber keiner hat uns gefragt oder vorgewarnt.
Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.
Ich war total schockiert und erklärte ihm, dass wir alle Möbel in unsere 120 qm Wohnung bisher reinbekommen haben und nie ein Problem hatten. Und wenn dieses Möbelstück besonders breit ist, hätte er uns darauf hinweißen sollen, dass es nicht durch jede Türe passt und wir vielleicht erst daheim ausmessen bevor wir bestellen.
Er hat das ganze gar nicht eingesehen. Die erste Rate ist schon abgebucht worden, da wir es auf Raten abbezahlen wollten. Er sagte auch etwas von sonderanfertigung, obwohl es keine ist. Wir haben die Garnitur dort gesehen - nehmen wir - 6 Wochen Lieferzeit. So war´s. Nichts mit Sonderanfertigung, wir hatten keine Extrawünsche.
Ich hätte jetzt echt gedacht, dass wir uns ein anderes Möbelstück aussuchen könnten. Aber nein die wollen jetzt das Geld?
DÜRFEN DIE DAS ÜBERHAUPT?????
Wer kann mir helfen, bitte!!! Wie sieht die rechtliche Seite aus???
Ich muss dem Möbelgeschäft heute noch Bescheid geben, was jetzt mit der Garnitur passieren soll. Ob wir Sie nehmen oder nicht.
(Wir haben auch keine breiten Fenster oder Balkon, so dass es durch diese in die Wohnung gebracht werden kann)
BITTE helft mir, bin total verzweifelt gerade jetzt vor Weihnachten hat mir das gerade noch gefehlt.
Danke euch ganz lieb im voraus.
5 Antworten
Moin,
Ihr habt quasi 2 Verträge mit dem Lieferanten.
Erstmal den Kauf des Möbels und dann die Lieferung.
Die Lieferung ist ein so genannter Werkvertrag. gurgel dazu mal nach den §§ 631 - 638 BGB
Was genau hat der Lieferant denn für die Lieferung zugesichert?
Als reibne Anlieferung muss der das Teil nur Wettergeschützt vors Haus stellen. Bei den Baustoffhändlern heißt sowas dann i.d.R. "Frei Bordsteinkannte" weil das für den Fahrer kaum abzuschätzen ist, wie die örtlichen Gegebenheiten sind.
Wenn in euerem Fall mit dem Möbelhändler vereinbart wurde, dass das Sofa IN der Wohnung aufgestellt werden solln dann muss der das auch machen.
Selbst dann, wenn die Wohnung, ich übertreibe jetzt mal, nur nurch ne Katzenklappe zugänglich wäre.
Irgend son Blödsinn, das Normmaß einer Tür sei 84 cm is Käse.
Hier mal n Link, welche Türen alles Normmaße sein können
http://www.tischler.de/Normensuche/din18101.htm
Der Auftragnehmer, also inn dem Fall der Lieferant muss sich schon selbst davon überzeugen, ob die Maße, Packstücke usw. durch die Vorhandene Tür passen.
Davon muss sich der Auftragnehmer selbst überzeugen.
Der Möbelhändler hätte beim Lieferauftrag nachfragen können u, müssen wie groß denn das Loch in der Wand ist. bzw, hätte der z.B. in den Auftragb aufnehmen müssen, dass die Anlieferung nur bei einer Türbreite ab 85 cm lichte Breite möglich sei.
Wenn ich als Schlossermeister n Geländer verkaufe, muss ich auch erst gucken, wie die Gegebenheiten sind. Insbesondere muss ich als Handwerker bzw. Fachmann VORHER auch die Untergründe prüfen an denen ich so n Geländer befestige.
Ich kann nicht hergehen und irgendwas bauen und dann vom Besteller verlangen, dass wer seine Hütte an mein Geländer anpasst.
Wie gesagt:
Der Händler bzw. der Lieferant muss sich selbst überzeugen, dass das geht. da kann er z.B. durch erfragen tun. Der hätte ha nur sagen müssen:" Ich brauch n Loch, was diese o jene Grö0e hat, wie groß ist denn Ihre Wohnungstür?"
Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.
So ne Leuchte wäre genau der richtige Patient für mich.
Wenn der die Gegebenheiten nicht selbst erfragt und überprüft, ist das keinesfalls euer Verschulden. IHR könnt die Packmaße der Möbel doch vorher gar nicht wissen.
Setz dem ne Frist, das bis zum Wochenende sas Sofa in der Hütte is sonst Anwalt.
In den genannten §§ zum Werkvertrag stehen die Rechtsmittel usw drin. Also Fristsetzung usw. und dann Selbstvornahme.
Schau dir einmal die Rückseite deines Kaufvertrages an,dort findest du die "Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen". Darin sollte auch etwas zu den Maßen stehen,und was passiert,wenn die Möbel nicht durch die Tür passen.
Für die Beachtung der vorhandenen Tür-Maße ist grundsätzlich der Wohnungsinhaber verantwortlich,und wenn er unsicher ist,muss er um den Besuch eines Mitarbeiters des Möbelhauses bitten,der dann die Maße aufnimmt.
Trotzdem solltest du das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Möbelhauses suchen,und versuchen,eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Rechtlich gesehen wäre, soforn Lieferung "Frei Haus" und Aufstellung der Garnitur vereinbart war, der Vetrag aus Rechtsgrund "anfänglicher Unmöglichkeit" gem. §§ 306, 139 BGB nichtig.
In einem vergleichbaren Fall so jedenfalls auch LG Nürnberg - Fürth, 13 S 8764 / 93, NJW-RR'95, 180
http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iv0302.htm
Demnach hätte das Möbelhaus keinen Anspruch auf Vertragserfüllung (Kaufpreis).
Inwiefern eine behauptete Vertragsstarfe wirksam vereinbart wurde, wage ich zu bezweifeln. Dazu müsste man aber deren AGB und insbesondere eure Obliegenheitspflicht, auf besondere bauliche Gegebenheiten hinzuweisen, kennen.
G imager761
ewenn ihr etwas bestellt, dann müsst ihr dafür die Veranstwortung tragen dass es auch passt. Deshalb ist es zu 100% eure Schuld, dass ddie garnitur nicht passt und sie wieder mitgenommen werden musste. Das Möbelhaus hat gelifert (Sprit und Arbeitszeit und Fahrzeugbereitstellung), hoch getragen (Arbeitszeit.....). diese KOsten sind dem Möbelhaus entstanden und die müssen von euch getragen werden. Ich würde versuchen auf Kulanz mit dem Möbelhaus auszumachen, dass ihr euch eine neue Couch raussucht, die durch die Tür passt....
wenn sie das möbelstück etwas aufstellen und quasi quer durch die türe schieben geht das?
ansonsten die garnituer auseinader bauen und in einzeilteilen nach drinnen bringen.
was steht den in deinem kaufvertrag drinnen?
dan frag doch einfach das möbel haus ob eine alternativ garnitur genommen werden kann