Gegen mich wurde ein Beschluss vom Amtsgericht beglaubigt kann ich Widerspruch oder Berufung einlegen?

4 Antworten

Ja, genau, dein Anwalt erklärt dir das alles. Natürlich ist der Beschluss noch anzustreiten.

Jetzt leg dich mal hin, und komm zur Ruhe. Du musst bestimmt keine Kosten übernehmen, die Du nicht verursacht hast..

Gute Nacht.

Also gibt es noch eine Chance für mich? Mache mir ganzen Zeit Kopf seitdem ich post bekam wo drinsteht dass der Beschluss vom Gericht beglaubigt wurde :/

@jigoo

Ja, es gibt immer noch Instanzen, die höher gestellt sind. Außerdem müsste der letzte Satz ungefähr lauen, " Wenn sie nicht innerhalb 14 Tagen widersprechen........."

Jeder Beschluss vom Amtsgericht ist anfechtbar. Also wird Dein Anwalt genau das machen.

Und wenn es sich um eine einstweilige Anordnung handelt, nehme ich ohnehin an, dass Du die 3.000,- nur zahlen sollst, wenn Du dieser Anordnung zuwiderhandelst.

Vermutlich handelt es sich ja um ein Näherungsverbot, oder vergleichbar.

Der Text ist ziemlich lückenhaft insofern ist man gezwungen zu rätseln.

Ich vermute mal, dass du die 3000 € erst zahlen sollst, wenn du gegen irgendeine Auflage verstößt?

Das hat noch nichts mit irgendeinem Urteil zu tun, sondern ist eine einstweilige Verfügung.

Es handelt sich in deinem Fall wohl um eine einstweilige Verfügung vom Gericht. Woher da die 3.000,00 € kommen ist mir schleierhaft, zumal bei Verstößen gegen diese Art gerichtlicher Verfügungen eigentlich ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft drohen, § 890 ZPO.

Auf dem Beschluss des Gerichts steht eine Rechtsmittelbelehrung. Ich empfehle dir diese mal durchzulesen.

Sollte es sich um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung handeln, so könnte quasi als Strafe dort stehen, dass du im Falle eines Verstoßes 3.000,00 € zahlen sollst.

Lass die ganze Geschichte von einem Anwalt abklären und mach dir bis dahin keine großen Gedanken zu dem Thema.