Vertragsbeginn vor Vertragsunterzeichnung Formfehler?

3 Antworten

Der Vertrag ist zustande gekommen - ein Formfehler alleine macht diesen nicht zunichte, da der eigentliche Zweck des Vertrages offensichtlich ist. Das Datum der Unterschrift ist insoweit irrelevant wie ein Vertragsbeginn vereinbart ist. Wenn du aus dem Vertrag raus möchtest, dann musst du ihn schlicht und einfach kündigen mit der vereinbarten Frist.

Wenn die beiden Vertragsparteien den bereits mündlich vereinbarten Vertrag erst am 28.03. unterschreiben (können), darf dort auch nur das aktuelle Datum stehen. Hier wäre eine Rückdatierung eine Urkundenfälschung. Anders mit dem ggf. fernmündlich oder auch per E-Mail schon zum 08.03. vereinbarten Beginn der Serviceleistungen. - In einem ähnlichen Fall - ein Bekannter hat ein Schreiben drei Tage später mit dem vorherigen Datum unterschrieben - wurde wegen Urkundenfälschung (!) eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen fällig!

Vertragsbeginn ist eingetragen der 08.03., Probewoche vom 11.3. bis 17.03. die Unterschriften auf dem Vertrag sind drauf, tragen aber fälschlicher Weise das Datum 28.03. Habe die Probewoche um und bis heute gearbeitet, möchte aber aus dem Vertrag raus, habe ich da Chancen wegen dem Datum mit der Unterschrift?

@luckybarr

Warum kündigst du nicht einfach korrekt?

Haben die Datumsprobleme konkrete Auswirkungen auf die Vertragserfüllung? Falls nicht, sind das max. Formfehler, die die Gültigkeit nicht beeinträchtigen.