Keine einigung mit nachmieter der bereits unterschrieben hat?

5 Antworten

Zu wann Deine Kündigung wirksam wird ist Sache zwischen dem Vermieter und Dir. Das solltest Du schnellstens klären.

Wenn der Vermieter danach die Wohnung ohne Küche vermietet hat, musst Du sie halt ausbauen. Du hast kein Anrecht darauf, das der neue Mieter die Küche übernimmt. Das konntest Du zwar vorschlagen, aber es muss ja Keiner annnehmen.

Mein problem besteht darin dass ich für meine jetzige Wohnung einen nachmieter gefunden habe und ohn klargemacht habe dass ich die kuche gegen abstand in der wohnung lassen möchte. 

Du bist nicht Vermieter und hast mit dem Nachmieter nichts zu schaffen, bzw. darfst keine Bedingungen bezüglich des Mietvertrages stellen.

Nachdem er nun den vertrag mit der hausverwaltung unterschriebn hat möchte er diese abstandssumme nich zahlen und die kuche nicht haben.

Sein gutes Recht.

 Meine frage lautet kann ich ihn dann als nachmieter verweigern? 

Nein, Du bist nicht Vertragspartner.

Das nächstes Mal wenn Du sowas machen möchtest:

Vertrag aufsetzen und Anzahlung geben lassen.

Denn er hat den mietvertrag bereits unterschrieben ohne meine kenntniss bevor ich einen schriftlichen vertrag vorbereiten konnte. 

Der Vertrag des Nachmieters geht nur ihn und den Vermieter was an.

Er zieht zum 1.7 ein aber meine offizielle kündigung geht bis zum 31.8. Kann ich also die übergabe der wohnun hinauszögern. 

Was kann der Vermieter dafür und was bringt es Dir? Du musst dann noch zwei Monate Miete zahlen und weil der Nachmieter schon einen Vertrag mit dem Vermieter hat, ist der Vermieter schadenersatzpflichtig und wird ziemlich sauer auf Dich sein und dann wird die Übergabe garantiert kein Zuckerschlecken.

MfG

Johnny

Er zieht zum 1.7 ein aber meine offizielle kündigung geht bis zum 31.8. Kann ich also die übergabe der wohnun hinauszögern. 

Ja, du hast die Wohnung bis zum 31.8. 

Aber wenn er zum 1.7. einzieht, hast du den Vorteil, dass du August nicht bezahlen musst. 

brieftraegerin  16.06.2015, 01:08

Irgend woher muss die Hausverwaltung ja dieses Datum haben. Somit denke ich, das Du ihm mündlich Deinen Auszugstermin mitgeteilt hast.

Das mit der Küche hättest Du Dir sofort schriftlich bestätigen lassen müssen. Da steht Aussage gegen Aussage.

Ich bin nur überrascht, wie die Hausverwaltung einen neuen Mietvertrag aufsetzen konnte, ohne davon Kenntnis zu besitzen, wann Du ausziehst.   Erst wenn Du zu einem bestimmten Zeitpunkt Deine Kündigung eingereicht hast, kann Deine Wohnung vermietet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das Du a.noch kein Auszugsdatum angegeben hast und b. dieser noch gar nicht bei der Verwaltung vorliegt.

Wenn Du ein Nachmieter angegeben hast, mit dem die Hausverwaltung einverstanden ist, kannst Du sowieso nichts dagegen machen. Denn auch sie können einen Nachmieter den Du gesucht hast, verweigern.

Also, alles in allem, Dir bleibt nur die Küche woanders zu verkaufen oder auf den Müll zu werfen. Die Entscheidung der Hausverwalter, diesen Nachmieter nicht einziehen zu lassen, kannst Du denen sowieso nicht abnehmen.

Du hättest Deine Absprachen mit dem neuen Mieter erst mit dem Hausverwalter absprechen müssen.

Pech gehabt.

was du tust ist strafbar. Er hat nicht die Verpflichtung die Küche zu kaufen. Das ist illegal. 

Du hast die Pflicht die Küche auszubauen oder diese zu entsorgen. Du kannst die Küche nur verkaufen, sagen wir bei einhunderttausend sowieso . An Selbstabholer.