Gehört mir ein Teil vom Haus?

14 Antworten

Das "Bullshit"!

Jeden Euro den Sie da investieren, fließt zu je 1/2-Anteil wertmäßig Ihrem Mann und Ihrer Schwägerin zu!

Die Aussage kann folglich nur auf Unwissen oder Dreistigkeit beruhen!

Sofern Sie den beiden Geld zur Verfügung stellen sollen, kann dies in Form eines verzinslichen Darlehens mit klar umrissener Rückzahlungsvereinbarung geschehen, für dessen Summe nebst Zinsansprüchen Sie eine dingliche Absicherung im Gundbuch in Form einer Grundschuld verlangen sollten.

Dabei ist darauf zu achten, dass eine solche Eintragung vom Rang her gegenüber evtl. Vorlasten nicht ohne Werthaltigkeit ist.

Eine weitere Möglickeit der Gegenleistung für Sie kann darin bestehen, dass Sie sich im Gegenzug ein lebenslängliches Wohnrecht am gesamten Haus und Grundstück, löschbar mit Todesnachweis im Grundbuch gesichert einräumen lassen; so stehen Sie dann beim evtl. Ableben Ihres Mannes nicht plötzlich auf der Straße und sind wohnmäßig bis an Ihr Lebensende abgesichert.

Ein Notar kann Sie beraten.

Also stimmt es nun doch nicht, dass ich 25% der Wertsteigerung im Falle einer Scheidung erhalten würde, wie mir eben noch von anderer Seite erklärt wurde? Gibt es dazu denn nicht eine klare Aussage im Gesetzestext? :/

@LunaNightingale

Ein scheidungsbedingter Wertausgleich war nicht Gegenstand Ihre Frage!

Sollte Ihre Ehe einmal geschieden werden, dann steht Ihnen ggfs. bezogen auf den Anteil Ihres Mannes ein Anteil am Zugewinn zu.

Bei der bestehenden Eigentumskonstellation scheit dies aber eher Zweifelhaft; hier sollten Sie unbedingt einen Fachjuristen befragen!

Im Normalfall würde der Wert seines Anteils am Haus zum Zeitpunkt der Eheschließung oder des späteren Eigentumserwerbs festgestellt und dem Wert zum Zeitpunkt der Ehescheidung gegenübergestellt.

Der sich danach abzeichnende Mehrwert stünde Ihnen und Ihrem Mann dann zu je 1/2-Anteil zu.

Hier ist jedoch zu beachten, dass dieses Haus ja nicht sein alleiniges Eigentum ist und er folglich auch nicht über irgendwelche Ausgelichszahlugnen zu Lasten der Immobilie  alleine entscheiden kann.

Halten Sie sich daher an das, was bereits geschrieben wurde.

Beteiligen Sie sich nicht oder lassen Sie sich vernünftig im Grundbuch für ein Darlehen oder ein Wohnrecht absichern, dem dann Ehegatte und Schwägerin zustimmen müssen; sonst gibt es halt keine "Kohle" von Ihnen!.

Naja doch, es ging mir nur und ausschließlich um diese Wertsteigerung (also um das, was ich investiere). Habe wohl die Frage nicht richtig formuliert. Damit hat sich das ja eigentlich erledigt, wenn am Ende die Wertsteigerung festgestellt wird und ich 25% bekomme. Das ist für mich eigentlich okay, da ich sowieso davon ausgehe, dass das mehr Geld ist, als ich durch den Ausgleich der Konten weniger hätte.

@LunaNightingale

Nichts ist "OK"!

Ihr Mann besitzt kein eigenes Grundvermögen!

Er bildet mit seiner Schwester eine Eigentümergemeischaft in BGB-Gesellschaft!

Gegen diese eigenständige Eigentümergemeinschaft allein kann kein Anspruch Iherseit auf Zugewinnausgleich entstehen!

Investieren Sie ohne jede Sicherheit ist Ihr Geld "futsch"!

Gewähren Sie hingegen der Eigentümer-BGB-Geselslchaft ein verzinsliches Darlehen mit klaren Rückzahlungsbedingungen, das im Grundbuch über eine Grundschuld gesichert ist, verlieren Sie kein Geld!

Lassen Sie für Ihre finanzielle Zuwendung ein lebenlängliches unentgeltliches Wohnrecht für die z.Z. von Ihnen im Haus genutzte Wohnung nebest Umgangsrecht auf dem Grundstück, löschbar mit Todesnachweis im Grundbuch dinglich absichern, verlieren Sie kein Geld sondern haben eine Wohnsicherheit für Ihr restliches Dasein.

Dann wohl eher erstere Variante, wenn das tatsächlich stimmt. Denn in Falle einer Scheidung will ich bestimmt nicht weiter in der gleichen Wohnung mit meinem (dann Ex)Mann zusammenleben müssen. Oder wenn er stirbt, wöllte ich dort auch nicht bleiben. Danke für die Aufklärung!

Also laut Anwalt bekäme ich indirekt doch die 25%, wenn sich das Vermögen meines Mannes durch wertsteigerung selbst steigern würde. Diese Wertsteigerung wird nämlich zu seinem Vermögen dazugerechnet. Und das wird natürlich am Ende geteilt.

@LunaNightingale

Dieser Anspruch würde sich ausschließlich gegen ihren Mann persönlich richten und enhthielte keinen Anspruch gegen die wertgesteigerte Sache. - "Indirekt"!

Sowas erfreut des Anwalts gierige Seele, de dann furchtbar Langwierig auf  Ihre Kosten mit ungewissem Ausgang  prozessieren kann.

Sie sind folglich gut bereaten, wenn Sie meinen beiden Vorschlägen folgen, wobei ja offenkundig der Darlehensweg mit dinglicher Absicherung favorisiert werden dürfte.

Da brauchen Sie zur Durschsetzung evtl. späterer Ansprüche nichtmal einen Anwalt!

Über "Hintertürchen" möchte ich erst garnicht berichten, das verwirrt Sie doch nur!

Okay. Vielen Dank :)

Dir gehört nichts davon. Wenn Du Deinen Beitrag sichern willst, wäre wohl die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch das Mittel der Wahl. Ich kann Dir auch nur dringend zu Sicherung raten! ehen werden heutzutage durchaus geschieden. Ich habe bei meiner Scheidung keinen Cent vom Hausanteil meiner Frau gesehen.

Okay, danke dir.

@LunaNightingale

Der Eintragung einer Grundschuld müsste die Schwester zustimmen. Warum sollte sie??

@myzyny03

Ich habe lediglich einen Tipp gegeben.

Warum sollte sie nicht? Es geht doch um das Geld, das ich investiere. Also nicht um den vorherigen Wert des Hauses sondern den Wertzuwachs.

@LunaNightingale

Weil die Eintragung einer Grundschuld weitreichende Konsequenzen haben kann. Etwa bei einem Verkauf des Objekts. Oder wenn ein Eigentümer stirbt. Wenn du beispielsweise einen Grundschuldbrief in Händen hättest könntest du jederzeit Geld aufnehmen, unabhängig davon, ob du investierst oder nicht. Hast du den Brief jedoch nicht in Händen, sondern die Eigentümer, nutzt er dir nichts, du bekommst nie was zurück.

@myzyny03

Na, Briefgrundschulden sind absicherungstechnisch mindestens so antiquiert wie Hypotheken im heutigen Darlehensverkehr.

Im Übrigen stellt es überhaupt keine Problem dar, sich vom Darlehensgeber für die Buchgrundschuld eine Einmalvalutierungserklärung oder zusätzlich die Abtretung der Rückgewähransprüche notariell erklären zu lassen.

Hallo,

Grundbesitz den man vor der Ehe hatte, bleibt dieser Person auch nach einer Scheidung erhalten, wenn er nicht zwischenzeitlich verkauft wurde.

die immobilie gehört dem, der im grundbuch eingetragen ist, auch wenn ein anderer das wohnrecht hat.

vom Haus gehört dir NIX. das ist eine Schenkung an deinen Mann - das Haus gehört ja eh nur zur Hälfte ihm. Die Schenkung war VOR eurer Hochzeit. 

Im Falle einer Trennung würde dir lediglich die Wertsteigerung zustehen. Egal wieviel Geld du reinsteckst. Das solltest mit deinem Männe abklären

Genau um diese Wertsteigerung geht es ja. Also um den Teil, den ich mit investiere :) Die Frage ist jetzt, ob ich dafür im Grundbuch stehen muss oder wie das läuft

@LunaNightingale

ins Grundbuch wirst nicht kommen, das wird die Schwester verhindern. Was du ins Haus steckst, must mit deinem Männe abklären, alles schriftlich festhalten und aufbewahren. Alles wirst da nicht mehr zurückbekommen. 

Warum verhindern? Was wäre denn für sie daran so schlimm? Es geht mir ja nur um das Geld, das ich reinstecke. Dass ich das nicht verschenken will, versteht sie ganz sicher.

@LunaNightingale

schon ein Unterschied - ob eine 50-50 Eigentumsanteil oder bei 3 sinkt es für JEDEN auf 33,333

das Grundbuch kennt keine Anteile

@LunaNightingale

Das musst du mit deinem Mann ausmachen. Und zwar nur mit ihm. Ins Grundbuchamt würde ich dich auch nie reinlassen, denn DANN kannst du jederzeit deinen Anteil fordern und je nach finanzieller Lage müsste das Haus verkauft werden. 

Eigentlich ist es doch normal dass, wenn man verheiratet ist, auch gemeinsam investiert? Was willst du denn "herausbekommen"? 

@Munzelchen, Na wie gesagt, es geht um das Geld, das ich von mir aus in das Haus investiere. Wenn ich mich Scheiden ließe, würde das ganze Geld (wertsteigerung de Hauses) nur an meinen Mann und seine Schwester gehen und ich müsste ausziehen und hätte davon gar nichts mehr. Ist doch wohl klar, dass ich mich etwas absichern möchte

@LunaNightingale

Wenn ich mich Scheiden ließe, würde das ganze Geld (wertsteigerung de Hauses) nur an meinen Mann und seine Schwester gehen

genau das ist eben nicht der Fall, Zugewinngemeinschaft - die Wertsteigerung wird zwar geteilt, anrechenbar ist aber nur die Hälfte deines Mannes - davon bekommst deinen Anteil