Verstößt die Narrenfreiheit gegen geltendes Recht?

5 Antworten

Der Begriff der Narrenfreiheit der Justiz ist nicht justiziabel. Narrenfreiheit in der Justiz ist aber immer dann gegeben, wenn die propagierte und gelebte Rechtsstaatlichkeit der Justiz besonders weit auseinanderklafft.

In diesem Fall kann die Justiz mit einem machen, was sie will; die Bürger sind ihr dann ausgeliefert, wie am folgenden Einzelfall exemplarisch erläutert werden soll:.

Angenommen eine Person stellt fest, dass ihre Klage gegen eine unter Aufsicht eines Amtsgerichtes stehende gesetzliche Betreuerin, die sie über einen Betrag von mehr als 200.000 EUR0 abgezockt hat, durch die Justiz dadurch vereitelt wird, dass ihr eigener Anwalt es plötzlich vorzieht, ohne Begründung nicht zum Gerichttermin zu erscheinen.

Zunächst sollte man meinen, dass es sich um einen bedauernswerten Einzelfall handelt.

Wenn dann aber der daraufhin beauftragte neue Anwalt genau so handelt und der daraufhin wiederum neu beantragte Anwalt ebenso, dann kann einem schon mal der Gedanke kommen, dass diese Anwälte zu diesem Schritt genötigt worden sind, weil eine Klage offensichtlich unerwünscht ist - zumal der Betroffenen dies auch mündlich mitgeteilt worden war.

In diesem Fall bewegt sich die Justiz in einem Bereich, der einer Narrenfreiheit gleichkommt, zumal keiner der Beteiligten zugeben wird, die Rechtsanwälte zu diesem Schritt genötigt zu haben.

Die über den Tisch gezogenen Person kann allenfalls vermuten, dass hierhinter ein System der gegenseitigen Absprache steckt, beweisen kann sie diese Narrenfreiheit nicht.

Sie weiß nur, dass sie ihre Rechte gegen die Justiz und Verwaltung durchsetzen will und hierbei auf eine Mauer des Schweigens stößt, auf ein Wagenburgverhalten, bei dem nach dem Muster vorgegangen wird: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

So genannte "Ermittlungen" enden dann regelmäßig mit der pauschalen Formulierung: "Es hat sich kein Anhaltspunkt für ein straffälliges Verhalten" ergeben.

Was sich tatsächlich hinter diesem Satz verbirgt und in den Akten befindet, sich hinter den verschlossenen Türen abspielt, bleibt dem Bürger verborgen und er wird es auch niemals erfahren.

Der Bürger wird wie ein unmündiges Kind abgespeist mit zu Tatsachenermittlungen deklarierten Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt er hinzunehmen hat und niemals überprüfen kann.

Die über den Tisch gezogene Person kann sich allenfalls damit trösten, dass sie mit ihren Erfahrungen nicht alleine steht, wie aus folgender Insiderquelle hervorgeht.

Es sind die jahrelangen Erfahrungen des Richters Frank Fahsel, der von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart war und in dieser Zeit Einblicke der besonderen Art in die Arbeitsweise der Justiz bekam.

Er hatte in dieser Zeit zahlreiche organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen durch die Justiz erlebt, „gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Er hat „viele Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation.“

In seinem Ruhestand empfindet er einen tiefen Ekel vor ‚seinesgleichen‘.“

Zitiert aus Süddeutscher Zeitung von 8.4.2008

,Alle diese Justizbediensteten genossen ihre Narrenfreiheit, die solange nicht gegen bestehendes Recht verstieß, weil sie icht belangt und verurteilt wurden.

Denn ohne Urteil gilt bei uns jeder noch als unschuldig.

Wenn du mit der Narrenfreiheit das Wort meinst, welches man in der heutigen zum Karneval so gerne verwendet, dann verstösst man damit nicht gegen geltendes Recht. "Narrenfreiheit" ist lediglich eine "Freiheit", die man geniesst, solange sie sich in den gesetzlichen Richtlinien bewegt. Vielleicht sollte man den Ausdruck ändern in "Narrenausgelassenheit", dann passt das besser zum Fest ;-)

Hei, qduzu, auch Narrenfreiheitgehört zu den geschützten Grundrechten, genau sowie die Meinungsfreiheit des Andersdenkenden, woll? Grüße!

Narrengesetze sind Traditionsbedingt. Theoretisch könnte man sogar klagen. Macht man aber nicht. Sowas machen nur Spielverderber und Miesepeter.

Aber auch Narrenfreiheit hat ihre Grenzen. Diese nicht zu überschreiten ist aber Narrenehre :)

Hodenquetschun9  04.02.2021, 02:54

Stimmt, zur Linken Tradition

Narrenfreiheit ist nichts, was aktuell noch gesetzlich normiert ist. Das ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bedeutet, dass der Hofnarr dem Monarchen auch unangenehme Sachen ungestraft sagen durfte.