Versorgungsausgleich bei Scheidung - Gericht will Aufklärung der Versicherungslücken vor der Ehe

5 Antworten

Also - bevor Dich das Gericht auffordert , hast Du bestimmt schon eine Aufforderung vom Rententräger erhalten.

Nur, wenn Du nicht aktiv mitarbeitest, dann geht die Monierung über das Gericht, das ggf. Zwangsmitttel anordnet, falls Du weiterhin nicht an der Lückenklärung mitarbeiten solltest.

Anjuel 
Fragesteller
 23.11.2012, 18:49

Angeblich ist das so, nur habe ich meines Wissens nie vorher eine solche Aufforderung erhalten. Aber da habe ich keine Ahnung, ob ich es übersehen habe, oder sonst was schief gelaufen ist.

Die Klärung der Lücken sollte doch eigenltich in deinem eigenen Interesse sein ...

Die Lücken klärt man, indem man Unteragen sucht, die Belegen was man in dieser Zeit gemacht hat

Ausbildungsverträge, Zeugnisse, Arbeitslosmeldungen etc.

das Ganze reicht man der Rentenvwrsicherung ein und es wird geklärt, ob und welche Zeiten zusätzlich anzurechnen sind

Anjuel 
Fragesteller
 22.11.2012, 22:09

Natürlich ist es in meinem Interesse. Aber ich frage mich wieso sie Belege von Jahren vor der Ehe wollen. Wenn ich das richtig sehe, sind die Lücken ja genau dann, wenn ich nichts getan habe, z.b.direkt nach der Schule oder nach der Ausbildung. Wie weist man denn nach, dass man nichts getan hat? :-D

Die Auskunft an das Gericht wird nur aus einem komplett geklärten Konto durchgeführt. Also nicht das Gericht will das so, sondern die DRV. Und wie klärst du die Lücken? du gibst an, was zu von... bis... gemacht hast, und wenn du dort gearbeitet, gelernt hast oder arbeitslos oder krank warst, schreibst du das hin und fügst als nachweis eine Kopie von einer Bescheinigung über Lohn/Gehalt, Beschid des Arbeitsamts, Zeugnis oder was auch immer bei, was deine Angaben beweist. Wenn du nichts gemacht hast in den Lücken, dann schreibst du: in der Zeit habe ich keine rentenrechtliche Zeit zurückgelegt. Oder: Ich war da Hausfrau/-mann. WEnn du da nichts hast, kannst du auch keine Nachweise beilegen, das ist do in Ordnung. Mfg

Das ist nicht belanglos. Wenn Sie Lücken in der Rentenauskunft haben und in dieser Zeit doch sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, wirkt sich das für Sie negativ auf den Versorgungsausgleich aus.

Da für den Versorgungsausgleich der Anteil der Rente berechnet wird, der in der Ehezeit zurückgelegt wurde, muss erst einmal die Rente berechnet werden, die insgesamt vorhanden ist.

Dafür muss das Versicherungskonto lückenlos geklärt sein.