versicherungsschaden sofa schnelle hilfe bitte

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Sie haben einen Anspruch gegen Ihren Bekannten gem. § 823 BGB, also auf Beseitigung des Schadens. Das dürfte unstreitig sein.

Da Ihr Bekannter bzw. sein Versicherer die Reparatur nicht vornehmen können, wurde Ihnen der Auftrag erteilt, einen Reparaturbetrieb zu suchen. Sie haben damit eine Pflicht des Verursachers übernommen. Wenn sich jetzt herausstellt, dass der Schaden ohne Neubezug nicht zu beheben ist, dann besteht die Pflicht auf Schadenbeseitigung weiterhin. Daneben hat der Verursacher jetzt auch die Kosten des Polsterers zu übernehmen, denn dieser hat eine Leistung erbracht und den Beweis, dass der Schaden durch eine Reinigung nicht zu beheben ist.

Kosten, die den Umfang eines Schadens verifizieren, hat nach Rspr. der OLG's Brandenburg, Hamm, Düsseldorf, Nürnberg, Karlsruhe u.a. der Verursacher, bzw. sein Versicherer zu tragen.

Es besteht also nachwievor der Anspruch auf Beseitigung. Das kann also nach den bisherigen Erkenntnissen nur ein Neubezug erreichen. Das dürfte aber nicht billig sein und möglicherweise würden Sie dadurch auch besser gestellt. Es empfiehlt sich also, eine finanzielle Abfindung zu fordern. Ca 10% des Wiederbeschaffuingswertes. Also ca. 200 EUR max.

Meine Empfehlung: Lassen Sie sich auf keine weitere Diskussion mit dem VU ein. Stellen Sie Ihre Forderung schriftlich unter Fristsetzung. Wenn der Versicherer Ihnen eine Abfindung von 150€ anbieter und die Bezahlung der Reinigung, sollten Sie annehmen.

Ein Rechtsstreit in dieser Größenordnung bringt nicht viel und denken Sie bitte daran:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :-)

marekmaya 
Fragesteller
 10.01.2014, 20:11

Danke :)...ich bin gespannt was am Ende rauskommt

Buerger41  10.01.2014, 20:38
@marekmaya

Unterrichten Sie uns bitte und danke für das Lob.

marekmaya 
Fragesteller
 11.01.2014, 14:52
@Buerger41

Ja das werde ich tun vielen Dank allen

gansh  11.01.2014, 09:15

tolle antwort und auch noch kostenlos.

Buerger41  17.01.2014, 16:03
@gansh

Aber ein geäußerter Dank ist doch auch eine Superentlohnung :-)

Die Vorgehensweise, dass man sich einen eigenen Polsterer suchen kann ist ein schönes Angebot der Versicherung. In der Regel läuft das auch alles wunderbar und ist für alle Seiten auch am günstigsten.

Hier muss man festhalten: die Versicherung hat einwandfrei gehandelt.

Jetzt aber das eigentliche Problem: der Polsterer hat gepfuscht. Das hat jetzt mit dem iegentlichen Versicherungsfall ja gar nichts mehr zu tun. Du hast jetzt das Recht, dass das Sofa so repariert wird, wie es ursprünglich ausgemacht wurde. Die Kosten hat dafür der Polsterer zu tragen.

gansh  11.01.2014, 09:17

aber der fleck wohl rausgehen

der reiniger hatte nicht definitiv zugesagt,dass der fleck entfernt würde.

Nun, der Polsterrreiniger ist ja nun bei Euch gewesen und hat natürlich auch gearbeitet. Demnach wäre es schon fair ihm auch sein Geld zu bezahlen. Das der Fleck nun noch vorhanden ist, dass ist natürlich schlecht aber wohl nicht zu ändern..

Ihr könnt Euch ja mit der Versicherung ins Jenseits diskutieren.... oder Ihr könnt versuchen mit dem Reinigungsunternehmen eine 50/50 Lösung zu vereinbaren. Eine andere Möglichkeit wird es hier wohl nicht geben...

marekmaya 
Fragesteller
 08.01.2014, 18:38

Oh man wie ärgerlich ist das denn.durch diese Reinigung konnten wir zwei Tage lang das Sofa nicht nutzen und der polsterreiniger wird mit Sicherheit den vollen Betrag wollen.die Frage dazu ist ja dann wirklich wozu ist man versichert

Die Situation ist nicht einfach zu lösen! Meiner Meinung nach hat der Polsterreiniger seinen Werkvertrag nicht erfüllt - der Fleck ist noch da, obwohl er gesagt hat, er würde weggehen und lediglich ein heller Fleck übrig bleiben. Insoweit stehen ihm m.E. die 170,- € erst einmal nicht zu. Ich würde ihm die Gelegenheit geben nachzubessern. Wenn er das Angebot nicht in Anspruch nimmt oder der zweite Versuch ebenfalls keinen Erfolg zeitigt, würde ich eine Bezahlung mangels Vertragserfüllung ablehnen. Wenn ich es richtig deute habt Ihr den Reiniger beauftragt, aslo müsst auch Ihr Euch mit ihm rumschlagen. Auftraggeber ist Vertragspartner, nicht die Versicherung!

Was nun das Verhältnis zur Versicherung angeht sehe ich das so: Ich denke nicht, dass Euch ein neues Sofa zusteht. Nach Rechtssprechung muß ein Schadensersatz in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Es wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass Euch eine pauschale Wertminderung von vielleicht 500,00 € - 1.000,00 € zusteht. Kommt auch darauf an, wo sichder Fleck genau befindet, also direkt in´s Auge springt oder an einer eher unauffälligeren Stelle ist. Mit den 170,00 € würde ich mich keinesfalls zufrieden geben.

Wenn die Versicherung nicht auf eine entsprechend hohe Wertminderung eingeht würde ich gleich einen Anwalt einschalten. Da habt Ihr gute Karte. Wenn Ihr eine Familien-Rechtsschutzversicherung haben solltet, diese springt für solche Fälle ein.

Letzter Hinweis: Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt müsste der Schädiger bzw.. dessen Versicherung nur max. den Zeitwert des Sofas ersetzen, der also um einiges unbter den 2.200,- € Neupreis liegen dürfte.

marekmaya 
Fragesteller
 09.01.2014, 05:01

Ja so sehe ich es eigentlich auch nur:die Versicherung hat und mehrfach mitgeteilt wir sollen jemanden dafür beauftragen.kostenvoranschlag hatte die Versicherung davon.der p.reiniger meinte er bekommt den Fleck weg ,durch die Reinigung würde das Sofa aber Bleichen .was es auch tat und jetzt aussieht wie ein abgewracktes Sofa.klar ist für mich auch (leider echt ärgerlich)das es kein neues Sofa gibt,aber sollte es nicht wenigstens in den Ursprung wieder hergestellt werden?neuer Bezug der Sitzfläche oder ähnliches?der Fleck ist direkt auf der Sitzfläche.nebenbei war der polsterreiniger zwar sehr nett aber hatte nicht die Ahnung .aus Versehen kippte er noch eine Flasche Waschbenzin um.mein Tisch ist jetzt hin weil alles drauf gespritzt ist.kann passieren aber am Ende alles hin .der versicherungsmensch müsste denke ich auch wenigstens den Zeitwert berechnen

robe53  09.01.2014, 05:33
@marekmaya

Dann würde ich mal einen Polsterer kommn und einen Kostenvoranschlag für einen neuen Bezug machen lassen und diesen als Basis für die weitere Verhandlung mit der Versicherung nehmen. Spätestens dann müßten sie sich auch mit dem Zeitwert beschäftigen und eine Aussage hierüber treffen, da die Neubespannung nicht billig sein dürfte. Mit dem Zeitwert hat sich der Schadensregulierer vermutlich deshalb nicht auseinander gesetzt, weil er der Meinung ist, den Schaden mit um die 200,00 € abgewickelt zu bekommen - also weit unter dem Zeitwert. Wenn es nach der Bespannung noch einen Farbunterschied gibt - wovon auszugehen ist - wäre noch eine Wertminderung hierfür fällig.

Wenn der Reiniger den Tisch ramponbiert hat wäre dies noch ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung des Reinigungsungternehmens. Eine weitere Baustelle, aber für diesen Schaden hat die Reinigungsfirma auf jeden Fall aufzukommen. Hier gilt sinngemäß das gleiche wie für die Couch.

marekmaya 
Fragesteller
 09.01.2014, 15:54
@robe53

Das versicherungsbüro gibt den Fall jetzt an die hauptzentrale ab.der v.mensch meinte bei weiteren Zahlungen müsste er das Geld aus eigener Tasche zahlen und wörtlich : ich brauche im normal Fall nicht mit geschädigten reden (?):/.jetzt erst fährt er zu den Verursachern (Freunde) und nimmt das ganze schriftlich auf .gemeldet wurde es am 16....:/

robe53  09.01.2014, 20:35
@marekmaya

Ach so, das war nur der Vertreter??? Hatte es so verstanden, dass Ihr mit dem Schadensregulierer gesprochen hättet. Dann habt Ihr jetzt wohl die besseren Karten wenn es in professionelle Hände eines Schadensregulierers geht! Die Freunde sollten sich einen anderen Vertreter suchen, wenn sich der aktuelle erst nach 3 Wochen sich eines Schadens richtig annimmt.

marekmaya 
Fragesteller
 09.01.2014, 20:45
@robe53

Ja das war nur der Vertreter .es war nicht mal jemand hier.wir mussten Bilder machen alles über Email ...und die Versicherung ,eine große Versicherung wo man denkt so etwas dürfte da nicht ablaufen...