Versicherungsprämie um 80,14 % erhöht. Ist das zulässig?

10 Antworten

Bisher seid ihr also gut weg gekommen. Bei einer so heftigen Preissteigerung bleibt es Dir aber unbenommen, Dir die Rechnung und die versicherten Leistungen einzusehen und dann am Versicherungsmarkt die Versicherungspolice zu finden, die bei gleicher Leistung diese deutlich günstiger ist. Und zwar so deutlich, dass dem Vermieter eine unwirtschaftliche Vorgehensweise nachgewiesen werden kann. Viel Glück dabei!

Ansonsten kann es die Situation eigentlich nicht geben, dass es Kosten gibt, die ein Vermieter zu tragen hat und solche, die die Mieter übernehmen müssen. Können Kosten nicht direkt umgelegt werden, geht das über die entsprechende Miethöhe. Ein Vermieter, der rechnen kann, wird das, was er nicht umlegen kann in den Mietpreis einkalkulieren, der dann für eine bestimmte Mietpartei oder alle Mieter eines MFH eben entsprechend höher ausfallen wird.

1. Die von Ihnen angegebenen Einschlüsse rechtfertigen eine Anhebung der Prämie um 80,14 %.

2. Die Frage ist aber, ob der Einschluss der Abwasserrohre bis zum Hauptkanal umgelegt werden kann. Bereits 1988 hat der 11. Senat des OLG Düsseldorf festgestellt, dass die Prämie für den Leitungswasserschutz nicht umgelegt werden kann.

Begründet wurde das -und wird es auch noch heute - mit dem Hinweis auf die Verpflichtung des Vermieters, das Leitungssystem der Wasserversorgung und -entsorgung regelmä0ig überprüfen zu lassen sowie Schäden an der Mietsache, die der Mieter nicht zu vertreten hat,  auf seine Kosten zu beheben.

Etwas anderes sind Schäden, auf deren Ursache der Vermieter in der Regel keinen Einfluss hat (wie z.V. Sturm oder Feuerschäden)

Sardine 
Fragesteller
 17.08.2015, 10:35

Sie schreiben, dass die angegebenen Einschlüsse die Erhöhung rechtfertigen. Das ist möglicherweise korrekt, aber mein Problem ist, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass diese Einschlüsse in dieser Höhe notwendig und richtig sind. Ich habe die Befürchtung, dass sich der Eigentümer nicht wirtschaftlich verhalten hat. 

1) Die Erhöhung des Gebäudewertes ist in dieser Höhe unverständlich. Wenn ich mir im Internet einen Rechner anzeigen lasse, der den Gebäudewert ermittelt, komme ich auf wesentlich niedrigere Zahlen. Wie kann ich den korrekten Gebäudewert ermitteln und dem Versicherer eventuell beweisen, dass die Immobilie überversichert ist?

2) Zum Thema Wasser habe ich inzwischen herausgefunden, dass der Passus, den der Versicherungsvertreter zur Begründung der Erhöhung heranzieht, in der Satzung unserer Stadt nicht enthalten ist, sondern dass evtl. Reparaturkosten der Abwasserverband übernimmt. Insofern ist die Begründung der Versicherungserhöhung in diesem Punkt schlicht falsch. Mein Misstrauen war also wohl berechtigt.

Buerger41  21.08.2015, 13:07
@Sardine

Beim Gebäudewert müssen Sie den Wiederaufbauwert nach einem Totalschaden ansetzen. Das bedeutet: Abriss des Restes und die Entsorgung sowie der Wiederaufbau.

Ich kenne die Satzung Ihrer Wohngemeinde nicht. Im übrigen war das hier

Kann eine Erhöhung dieser beiden Faktoren eine solche Erhöhung der Prämie verursachen? Muss ich diese Erhöhung akzeptieren?

Ihre Frage.

Also wohnt Ihr in Miete und der Eigentümer hat es jetzt so abgerechnet?

Der Eigentümer hat das Recht, sein Eigentum zu schützen. Dann ist es eher eine Frage des Mietrechts und nicht des Versicherungsrechts...

Sardine 
Fragesteller
 14.08.2015, 12:06

Natürlich hat der Eigentümer das Recht, sein Eigentum zu schützen, allerdings ist ja meine Frage, welchen Teil der Versicherung er mir als Mieter aufbürden kann

martin197575  14.08.2015, 12:12
@Sardine

Das ist Thema Mieterrecht, also vielleicht dort mal im Forum nachfragen, von versicherungstechnischer Sicht ist das "sauber", aber das sind zwei unterschiedliche Felder....

DolphinPB  14.08.2015, 12:15
@Sardine

Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich umlagefähig.

anitari  14.08.2015, 12:58
@Sardine

Den Teil der Risiken am Haus und Grundstück absichert.  Also auch solche die Durch Abwasser entstehen können.

DerHans  14.08.2015, 12:59
@Sardine

Genau den Anteil der qm, die deine Wohnung ausmachen

Gerhart  14.08.2015, 15:09
@Sardine

Der Mietvertrag gibt Auskunft, welche Versicherung dem Mieter aufgebürdet werden kann. Ich hoffe, dass du das mit dem Vermieter verhandelt hast. 

Sardine 
Fragesteller
 14.08.2015, 19:59
@Gerhart

Im Mietvertrag steht bei Nebenkosten: Sach- und Haftpflichtversicherungen (Brand,Sturm, Hagel, Wasserschaden, Glas, Haftpflicht für Gebäude, Öltank, Aufzug - sofern zutreffend). In den Jahren davor war die die Versicherungsprämie auch innerhalb des Rahmens des Nebenkostenspiegels des Deutschen Mieterbundes für Deutschland West, also hatte ich mit der Höhe der Versicherung kein Problem.

Diese Versicherung würde aber den Eigentümer schützen und liegt daher nicht in meinem Interesse.

Solche netten Mieter liebe ich, die ihren Anteil an den Versicherungen nicht zahlen möchten, aber bei einem Schaden an ihrer Wohnung erwarten, dass der Vermieter dies auf seine Kosten reparieren lässt.

Was steht denn hinsichtlich der Nebenkosten in deinem von dir unterschriebenen Mietvertrag ?

Die Möglichkeit besteht, dass die Kosten sich bei der Gebäudeversicherung erhöhen, denn auf Grund der vielen Schadensfällen haben fast alle Versicherer ihre Beiträge erhöht. Außerdem ist es sinnvoll, wenn der Vertrag einige Lücken aufweist, den Versicherungsschutz entsprechend zu ändern.

Gruß Apolon

Seit wann bekommen Mieter Auskünfte über die Versicherung des Vermieters?

Diese Versicherung würde aber den Eigentümer schützen und liegt daher nicht in meinem Interesse.

Es ist also nicht in Deinem Interesse das Dach über Deinem Kopf zu schützen bzw. es im E-Fall wieder herzurichten bzw. für ein neues zu sorgen? Hast Du schon mal erlebt wenn Abwasser von unten nach oben in die Wohnung steigt?

Als Mieter hast Du das Recht beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen Einsicht zu nehmen und der Vermieter die Pflicht dies zu gewähren.

Wovon eigentlich 80 %?

Risiken die mit Wasser zu tun haben sind i. d. R. sehr teuer.