Versicherungspauschale bei Kindergeld?

2 Antworten

(Jobcenter -EK.01.2016)

3.3 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen – auch bei sonstigem Einkommen
► Für private Versicherungen, die dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind und nicht zu den unten genannten Versicherungen gehören (z. B. Haftpflicht, Hausrat), werden vom Einkommen monatlich pauschal 30 Euro abgesetzt.
Zum Erhalt dieser Pauschale brauchen Sie daher keine Angaben zu machen oder Nachweise vorzulegen. ...

... < die unten genannten Versicherungen sind z.Bsp.  (vorgeschriebene) Berufshaftpflichten für bestimmte Berufsgruppen wie Architekten, RA oder Ärzte oder z.Bsp.  KFZ-Haftpflicht>

Das ist ein Punkt aus dem Formular Einkommenserklärung als ein Bestandteil des Hauptantrages auf ALG II.

In normal-Deutsch übersetzt heißt das:
wenn du Einkommen hast (und Kindergeld ist ein Einkommen), dann kannst du pauschal 30€ monatlich absetzen davon - für Versicherungen, die der Gesetzgeber nicht zwingend vorschreibt.

Das heißt, wenn du das Kindergeld von 190 € erhältst, dann werden eben nur 190€ - 30€ = 160€ als Einkommen angerechnet.

Das Gleiche würde passieren, wenn du Unterhalt erhältst. Bei Erwerbseinkommen (sog. aktiven Einkommen) ist diese Pauschale bei Einkommen unter 450 € im Freibetrag mit drin, bei Einkommen über 450 € wird das etwas anders gehandhabt.

Es gibt noch eine Bedingung für die Absetzbarkeit dieser Pauschale: du musst volljährig sein. Ein 17-jähriger Hilfeempfänger bekäme bei KG-Bezug 190€ angerechnet, mit dem 18. Geburtstag werden dann nur noch 160€ verrechnet.

justinbieber124 
Fragesteller
 19.07.2016, 14:58

deutsche Sprache - schwere Sprache :D 

danke

Wenn du Kindergeld bekommst, wird das bei der Grundsicherung abgezogen. Die Versicherungspauschale wird NICHT abgezogen. Diese hast du effektiv mehr in der Hand. Und zwar unabhängig davon, ob du tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen hast.

justinbieber124 
Fragesteller
 19.07.2016, 14:57

Danke :)